Sprachkurs (3 Wochen - 6 Monate)/ Fachkurs (max. 6 Wochen)

Es können nur Sprachkurse an Hochschulen im Ausland gefördert werden; Sprachkursaufenthalte zum Erlernen bzw. Vertiefen der englischen Sprache und Kurse an privaten und öffentlichen Sprachinstituten werden in diesem Programm nicht gefördert.

Bewerben können sich Studierende (Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, Staatsexamen, alte Studiengänge) und Doktorand/inn/en für einen Sprachkurs an Hochschulen weltweit. Bevorzugt unterstützt werden Sprachkurse von selten gesprochenen Sprachen, wobei die Priorität auf den außereuropäischen Sprachen liegt. Bei europäischen Sprachen haben mittel- und osteuropäische Sprachen Vorrang. Es wird erwartet, dass der Sprachkurs in der vorlesungsfreien Zeit absolviert wird; Ausnahmen sind nur in gut begründeten Einzelfällen möglich.

Studierende und Doktorand/inn/en können sich weltweit für Fachkurse bis zu 6 Wochen um einen PROMOS-Stipendium bewerben.

Die Bewerbungsvoraussetzungen und - unterlagen für die Fachkurse entsprechen denen der Sprachkurse. Näheres in den FAQs.

Es besteht die Möglichkeit, dass Studierende bzw. Doktorand/inn/en, die an einem von einem Fachbereich organisierten Gruppensprachkurs im Ausland teilnehmen, sich für ein PROMOS-Stipendium bewerben. Die Bewerbung und die Stipendienleistungen sind identisch zu Individualstipendien, sollten aber über den Fachbereich koordiniert und gemeinsam an die Abteilung Internationales – PROMOS geschickt werden. Den Bewerbungen sollte eine kurze Darstellung des Programms von Seiten des Fachbereichs beiliegen. Die betreuende Hochschullehrerin/ der betreuende Hochschullehrer kann sich mit uns für weitere Details in Verbindung setzen.

Hinweis:

Die Bewerber in einem Gruppenprogramm nehmen an der normalen Auswahl der Stipendien teil; eine Garantie, dass alle Bewerbungen einer Gruppe gefördert werden, gibt es nicht.

Bewerbungsfrist

Aktuelle Hinweise zur Bewerbungsfrist 31. März 2013:

Da die Bewerbungsfrist in diesem Jahr mit den Osterfeiertagen zusammenfällt, werden alle Bewerbungen, die bis spätestens Dienstag, 02. April 2013 in der Abteilung Internationales eingehen, als fristgerecht in die Auswahl aufgenommen.      

Bei der Beglaubigungssprechstunde kann es ab 12.3. zu Terminänderungen kommen. Kurzfristige Änderungen werden auf unserer Facebookseite www.facebook.com/abteilunginternationales bekanntgegeben.      

30. November            (für Sprach-/ Fachkurse in der ersten Jahreshälfte)

31. März                   (für Sprach-/ Fachkurse in der zweiten Jahreshälfte)

Bewerbungsunterlagen

  1. Bewerbungsbogen
  2. Lebenslauf
  3. Darstellung der Relevanz des Sprachaufenthaltes für das Studium und die berufliche Planung
  4. Aufstellung aller besuchten Lehrveranstaltungen
    a. Bachelor-/ Masterstudiengänge, Staatsexamen: vom Studienbüro/ Prüfungsamt gestempelte Leistungsübersicht aus Jogustine, ggfs. bereits erlangte Hochschulzeugnisse als beglaubigte Kopie
    b. Alte Studiengänge: selbsterstellte Aufstellung aller besuchten Lehrveranstaltungen (Vorlage: Academic Record ) zusammen mit dem beglaubigten Zwischenprüfungszeugnis/ Vordiplom
  5. Befürwortung einer Dozentin/ eines Dozenten bzw. einer Sprachlehrerin/ eines Sprachlehrers
  6. Sprachtest (kann an der JGU durchgeführt werden), Kontakte über Abteilung Internationales
  7. Passbild (vorzugsweise digital in den Lebenslauf integriert)
  8. Immatrikulationsbescheinigung
  9. Kopie Abiturzeugnis (unbeglaubigt)

Auswahlverfahren

Über die Stipendienvergabe wird aufgrund der eingereichten Bewerbungsunterlagen entschieden.

Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:

  • die akademische Qualifikation
  • die Darstellung der Motivation für den Auslandsaufenthalt
  • die Relevanz des Auslandsaufenthaltes für das Studium
  • das soziale, kulturelle und politische Engagement

Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel Mitte Januar (1. Auswahlrunde) und Mitte Mail (2. Auswahlrunde) per E-Mail und Brief verschickt.

Stipendienleistungen

Das Stipendium umfasst monatliche Teilstipendienraten und / oder Reisekostenpauschalen, abhängig vom Zielland (siehe Downloads: Förderpauschalen).

Außerdem kann eine einmalige Kursgebührenpauschale von 500 € ausgezahlt werden.

Inhalte durchsuchen

www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales – Outgoing
PROMOS
Johannes Gutenberg-Universität
Forum universitatis 1
Zimmer 00-107
55099 Mainz
Tel +49 6131 / 39-26288, -20044, -20045
Fax +49 6131 / 39-27018
Mo 14-16 h (offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung)
Fragen zu PROMOS werden auch in den Sprechstunden zu Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland beantwortet.

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