Bewerbungsverfahren für Sport (und Sportwissenschaft)

Sie interessieren sich für einen der folgenden Studiengänge?

 

Dann gilt folgendes Bewerbungsverfahren für Sie:

Bewerbungsfrist und Bewerbungsverfahren

Wenn Sie sich für den Studiengang Sport und Sportwissenschaft (B.A.) bewerben möchten, müssen Sie dies an zwei verschiedenen Stellen tun:
  1. Beim Prüfungsamt Sportwissenschaft mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung

    Frist: Studienbeginn zum Wintersemester 2012/13

    Eine Verlängerung dieser Fristen ist nicht möglich.
    Die Anmeldung zur Eignungsprüfung erfolgt online.
    Die Termine für die Ablage der Eignungsprüfung finden Sie ebenfalls dort.
     
  2. Beim Studierendensekretariat der Universität per Online-Bewerbung

    Frist: Studienbeginn zum Wintersemester: 15. Juli
    Frist: Studienbeginn zum Sommersemester: 15. Januar

    Die Bewerbung an der Universität Mainz erfolgt über die Online-Bewerbung. Dieser Bewerbung legen Sie in jedem Fall die Bestätigung über die bestandene Eignungsprüfung bzw. die Anerkennung der Eignungsprüfung einer anderen Hochschule bei. 

Eignungsprüfung

Informationen zu den Anforderungen der Eignungsprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Faches Sport oder bei der Studienfachberatung Sport.

Wenn Sie bereits eine Eignungsprüfung an einer anderen Universität erfolgreich abgelegt haben, können Sie prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden kann.

Zuständig dafür ist das Institut für Sportwissenschaft, nicht das Studierendensekretariat der Universität Mainz.
Vom Institut für Sportwissenschaft erhalten Sie einen Anerkennungsbescheid ausgestellt, diesen legen Sie Ihrer fristgemäßen Bewerbung beim Studierendensekretariat bei; andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

Bitte veranlassen Sie die Prüfung beim Fachbereich, bevor Sie am Eignungsprüfungsverfahren teilnehmen.

Die Eignungsprüfungen der Universitäten Koblenz-Landau sowie Kaiserslautern werden als gleichwertig anerkannt, wenn sie nicht älter als zwei Jahre sind. Sie können die Bestätigung über die bestandene Eignungsprüfung in diesen Fällen als amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Bewerbung beim Studierendensekretariat beifügen; eine Anerkennung durch das Institut für Sportwissenschaft entfällt.  

Auswahlverfahren

Der Ein-Fach-Bachelorstudiengang Sport und Sportwissenschaft (B.A.) als auch Sport im Bachelor of Education Studiengang sind zulassungsbeschränkt, da in der Regel bedeutend mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind.

Neben dem Bestehen der Eignungsprüfung findet deshalb zusätzlich ein Auswahlverfahren statt.

Für Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörige gilt folgendes Verfahren:

80% der Studienplätze werden nach hochschuleigenem Auswahlverfahren und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird derzeit in den universitätsintern zulassungsbeschränkten grundständigen Fächern an der JGU nur nach dem Kriterium Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) durchgeführt. 

Die Werte der letzten Semester können Sie in der NC-Tabelle nachlesen.

Bescheid

Wenn Sie die Zulassung erhalten haben und den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie lediglich den Semesterbeitrag überweisen und gegebenenfalls noch erforderliche Unterlagen nachreichen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
Bachelor of Arts

Zusätzlich zur Eignungsprüfung ist der Studiengang "Sport und Sportwissenschaft" universitätsintern zulassungsbeschränkt; es findet ein Auswahlverfahren statt. 

Weitere Informationen finden Sie unter der Rubrik universitätsintern zulassungsbeschränkte Fächer. 

Bachelor of Education

Zusätzlich zur Eignungsprüfung ist die Fachwissenschaft Sport universitätsintern zulassungsbeschränkt; es findet ein Auswahlverfahren statt. 

Online-Bewerbung

 

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