Bewerbungsverfahren Musik

Sie interessieren sich für einen der folgenden Studiengänge?
  • Elementare Musikpädagogik (B.M.A.)
  • Jazz und Populäre Musik (B.Mus.)
  • Klavier (B.Mus.)
  • Lehramt Musik (B.Ed.)
  • Oper und Konzert (B.Mus.)
  • Orchesterinstrumente (B.Mus.)
  • Kirchenmusik (Diplom, B-Examen)  

 

Dann gilt folgendes Bewerbungsverfahren für Sie:

Bewerbungsfrist und Bewerbungsverfahren

Wenn Sie sich für ein Studium im Bereich Musik interessieren, müssen Sie sich an zwei verschiedenen Stellen bewerben:  
  1. Beim Studierendensekretariat der Hochschule für Musik mit der Anmeldung zur Eignungsprüfung

    Fristen:
    Studienbeginn zum Wintersemester: 1. Mai
    Studienbeginn zum Sommersemester: 1. Dezember

    Eine Verlängerung dieser Fristen ist nicht möglich.

    Die Anmeldungsformulare für die Eignungsprüfung erhalten Sie als Download, persönlich oder gegen einen frankierten Rückumschlag (DIN C4, EUR 1,45) bei der Hochschule für Musik.

    Den Termin für die Ablage der Eignungsprüfung teilt Ihnen die Hochschule für Musik rechtzeitig mit.

  2. Beim Studierendensekretariat der Universität per Online-Bewerbung

    Fristen:
    Studienbeginn zum Wintersemester: 15. Juli 
    Studienbeginn zum Sommersemester: 15. Januar

Eignungsprüfung

Informationen zu den Anforderungen der Eignungsprüfung erhalten Sie auf der Homepage des Hochschule für Musik oder bei der Studienfachberatung.

Wenn Sie bereits eine Eignungsprüfung an einer anderen Universität erfolgreich abgelegt haben, können Sie prüfen lassen, ob diese als gleichwertig anerkannt werden kann.

Zuständig dafür ist das Studienbüro der Hochschule für Musik, nicht das Studierendensekretariat der JGU.

Bitte veranlassen Sie die Prüfung bei der Hochschule für Musik, bevor Sie am Eignungsprüfungsverfahren teilnehmen.

Auswahlverfahren

Bachelor of Music / Diplom / Bachelor of Education

Wenn Sie die Eignungsprüfung bestanden und sich frist- und formgemäß beworben haben - der Nachweis der Eignungsprüfung muss mit der Bewerbung eingereicht werden, eine Mitteilung durch den Fachbereich reicht nicht aus, werden Sie für das Studium des entsprechenden Faches zugelassen.

Bescheid

Die Hochschule für Musik teilt dem Studierendensekretariat der Universität die Ergebnisse der Eignungsprüfung mit.

Wenn Sie die Zulassung erhalten haben und den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie lediglich den Semesterbeitrag überweisen und gegebenenfalls noch erforderliche Unterlagen nachreichen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.

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