Wichtige Formulare und Informationen

Während und nach Ihrem ERASMUS-Auslandsstudium müssen Sie diverse Formulare ausfüllen und von verschiedenen Personen an der Universität Mainz bzw. der Partnerhochschule unterzeichnen lassen und zu bestimmten Fristen bei der Abteilung Internationales der Universität Mainz (im Folgenden INT) einreichen.

Die unten erwähnten Formulare erhalten Sie zusammen mit einem Informationsschreiben von INT nach erfolgreicher Online-Anmeldung und der Nominierung durch Ihre/n Mainzer Fachkoordinator/in. Sofern Sie während Ihres Auslandsstudiums einzelne Formulare nicht mehr in Ihren Unterlagen finden, können Sie sich diese rechts unter der Rubrik "Downloads" als PDF-Dokumente herunterladen. Neben einer Checkliste finden Sie rechts auch das allgemeine Informationsschreiben mit allen wichtigen Daten. Falls Sie zusätzliche Bescheinigungen (allgemeine oder finanzielle) über Ihr ERASMUS-Auslandsstudium bzw. Ihre ERASMUS-Stipendienhöhe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail.
  • Learning Agreement / Studienabkommen

    Vielleicht werden Sie ein ähnliches Formular auch bei Ihrer Immatrikulation an der Partnerhochschule erhalten. Sie können alle Formulare, die dem beigefügten inhaltlich entsprechen, alternativ verwenden.

    Notieren Sie bitte darin auf Seite 1 möglichst vor Ihrem Auslandsstudienbeginn alle Kurse / Veranstaltungen, die Sie an der Gasthochschule voraussichtlich belegen werden bzw. belegen möchten. Bitte kontaktieren Sie bezüglich der Auswahl der Kurse unbedingt Ihre/n Mainzer Fachkoordinator/in und ggf. auch Ihre Ansprechperson im Fachbereich an der Gasthochschule sowie die Homepage der Partnerhochschule für das aktuelle Kursangebot (d.h. Vorlesungsverzeichnis).

    Wichtig: Damit von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachte akademische Leistungen im Rahmen Ihres regulären Studiums an der Uni Mainz anerkannt werden, kontaktieren Sie bitte auf jeden Fall vor Beginn Ihres Auslandsstudiums außer Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in auch das für Sie zuständige Prüfungsamt, den Prüfungsausschuss oder das Landesprüfungsamt Ihres Fachbereichs für alle späteren Fragen der Anerkennung.

    Im Rahmen Ihrer Teilnahme am ERASMUS-Programm sind Sie dazu verpflichtet, pro Semester mindestens eine studienrelevante Veranstaltung zu besuchen bzw. eine schriftliche akademische Arbeit anzufertigen. Hierunter fallen z. B.:

    • Vorlesungen, Übungen, Pro- und Hauptseminare etc.
    • Diplom- oder Magisterarbeit, Seminararbeit, Hausarbeit, etc.

    Diese müssen im Studienabkommen festgehalten werden. Ein studienrelevantes Praktikum ist aus ERASMUS-Mitteln ebenfalls förderbar, sofern direkt im Anschluss daran ein mindestens dreimonatiges ERASMUS-Auslandsstudium folgt. Ein Sprachkurs alleine ist nicht aus ERASMUS-Mitteln förderbar, d.h. es muss immer eine weitere studienrelevante Veranstaltung besucht werden.

    Von dieser Basisregelung abweichend haben einige Fächer und Fachbereiche an der Uni Mainz darüber hinausgehende Anforderungen an ERASMUS-Studierende bezüglich der Anzahl an zu wählenden Kursen bzw. einer Mindestanzahl an zu belegenden ECTS-Krediten (soweit das Kreditpunktesystem ECTS – European Credit Transfer System bereits in Ihrem Studiengang angewandt wird). Informationen darüber erhalten Sie von Ihrem/r Mainzer Fachkoordinator/in bzw. dem für Sie zuständigen Prüfungsamt, Prüfungsausschuss oder Landesprüfungsamt.

    Seite 2 des Studienabkommens füllen Sie nur dann aus, wenn Sie Ihren Studienplan an der Gastuniversität nachträglich abändern möchten.

    Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular muss bis spätestens einen Monat nach Beginn des Auslandsstudiums an INT zurückgegeben werden.

  • An- und Abreisebestätigung
    Direkt bei der Ankunft an der Gasthochschule füllen Sie bitte die Ankunftsbestätigung aus und lassen diese entweder durch den/die dortigen ERASMUS-Hochschulkoordinator/in, den/die Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Die Ankunftsbestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Beginn Ihres Auslandsstudiums (die Laufzeit Ihres Auslandsstudiums finden Sie auf der beigefügten dreisprachigen Bescheinigung) an INT per Fax oder Post gesandt werden.

    Die Abreisebestätigung füllen Sie bitte eine Woche vor dem offiziellen Ende der Laufzeit Ihres Auslandsstudiums aus (siehe hierzu ebenfalls die dreisprachige Bescheinigung) und lassen diese dann ebenfalls entweder durch den ERASMUS-Hochschulkoordinator, Ihre/n dortigen Fachkoordinator/in oder das Studierendensekretariat der Partnerhochschule unterzeichnen. Die Abreisebestätigung muss bis spätestens 1 Monat nach offiziellem Ende Ihres Auslandsstudiums an INT per Fax oder Post gesandt werden.

  • Transcript of Records / Datenabschrift
    Das Formular „Transcript of Records" ist dem Studienabkommen (siehe oben) sehr ähnlich. Jedoch müssen hier von Ihnen alle an der Partnerhochschule tatsächlich absolvierten Kurse mit der entsprechenden lokalen Note und ggf. der entsprechenden ECTS-Punktzahl eingetragen werden. Möglicherweise erhalten Sie einen inhaltsgleichen, maschinell erstellten Ausdruck automatisch am Ende Ihres ERASMUS-Auslandsstudiums von der Partnerhochschule ausgehändigt. Das Original des beiliegenden Transcript of Records oder eine Kopie des Computer-Ausdrucks muss am Ende Ihres Auslandsstudium, spätestens jedoch bis 31.08.2011 bei INT eingereicht werden.

  • „Studierendenbericht“ und ausführlicher Erfahrungsbericht
    Das Formular „Studierendenbericht" dient der statistischen und qualitativen Auswertung des ERASMUS-Programms und ist von Ihnen bis spätestens einen Monat nach Beendigung Ihres Auslandsstudiums ebenfalls an u.g. Adresse zu senden. Bitte fertigen Sie zusätzlich einen ausführlichen Erfahrungsbericht an, der maximal 3 DIN A4 Seiten umfassen darf – gerne kann er auch bis zu 4 Bilder enthalten (nur im Format jpg). Bitte beziehen Sie die Punkte Vorbereitung (Planung, Organisation und Bewerbung an der Gasthochschule), Unterkunft, Studium an der Gasthochschule, Alltag und Freizeit sowie ein Fazit (beste und schlechteste Erfahrung) in diesen Bericht mit ein. Der ausführliche Erfahrungsbericht ist sowohl in elektronischer Form als auch ausgedruckt und unterschrieben, ebenfalls spätestens 1 Monat nach Ende Ihres Auslandsstudiums an INT einzureichen.

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55099 Mainz
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Fax +49 6131 39-27018
Mo, Di, Do, Fr 10.00 bis 11.30 h nur nach Voranmeldung (Voranmeldung bei der Hotline oder persönlich beim Infodesk im Studierenden Service Center, Forum 1, 1. Stock)
Mo, Di, Do, Fr 11.30 bis 12.00 h offene Sprechstunde für kurze Auskünfte
Mittwochs keine Sprechstunde

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Zimmer 00-101
Tel +49 6131 39-20039, -26783

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