Arbeitserlaubnis im Ausland

In manchen Ländern wird mit dem Studierendenvisum die Erlaubnis erteilt, bis zu einer bestimmten Wochenzahl (in Australien z.B. während des Semesters bis zu 20 Std. die Woche) neben dem Studium jobben zu können.

Das gilt aber für die wenigsten Länder. In manchen darf während des Semesters nicht gearbeitet werden.

Wenn Sie dort arbeiten möchten, sollten Sie sich in jedem Falle vor der Ausreise beim jeweiligen Konsulat oder der Botschaft nach den Voraussetzungen für die Beantragung einer solchen Arbeitserlaubnis erkundigen. Die Adressen der Konsulate und Botschaften in Deutschland finden Sie über die Homepage des Auswärtigen Amtes.

In vielen Ländern ist eine Arbeitserlaubnis nicht so leicht zu bekommen. Daher sollten Sie die Möglichkeit, im Gastland zu arbeiten, nicht von Anfang an in Ihre finanziellen Planung mit einbeziehen.

Inhalte durchsuchen

www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales – Outgoing
Johannes Gutenberg-Universität
Forum universitatis 1
55099 Mainz
Hotline +49 6131 39-22122
Fax +49 6131 39-27018
Mo, Di, Do, Fr 10.00 bis 11.30 h nur nach Voranmeldung (Voranmeldung bei der Hotline oder persönlich beim Infodesk im Studierenden Service Center, Forum 1, 1. Stock)
Mo, Di, Do, Fr 11.30 bis 12.00 h offene Sprechstunde für kurze Auskünfte
Mittwochs keine Sprechstunde

Aufenthalte in Europa
Zimmer 00-107
Tel +49 6131 39-20044

Abteilung Internationales – ERASMUS-Büro
Zimmer 00-101
Tel +49 6131 39-20039, -26783

Aufenthalte im außereuropäischen Ausland
Zimmer 00-105, -107
Tel +49 6131 39-20044,-20045

Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen