Versicherungen für einen Auslandsaufenthalt
Eine ausreichende Auslandskrankenversicherung ist oft Bedingung für die Zulassung zum Studium an einer ausländischen Hochschule, für die Visumserteilung oder auch für die Auszahlung eines Stipendiums.
In jedem Fall sollten Sie ausreichend versichert sein, und studentische Versicherungen im Ausland decken oft nicht das gleiche Leistungsspektrum ab wie Ihre Versicherung im Heimatland.
Wenn Sie in einer Ersatzkasse versichert sind und im europäischen Ausland studieren möchten, können Sie u.U. Ihre Krankenversicherung "mitnehmen": Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem nötigen Formular, das Ihren europaweiten Versicherungsschutz bestätigt.
Wenn Sie im außereuropäischen Ausland studieren möchten, gelten deutsche Pflichtversicherungen nicht. Erkundigen Sie sich bei Anbietern von Privatversicherungen, aber auch bei Reisebüros und Verkehrsclubs nach geeigneten Auslandskrankenversicherungen. Hier lohnt sich ein Preis-Leistungs-Vergleich. Bei Ihrer hiesigen Versicherung können Sie sich außerdem erkundigen, zu welchen Bedingungen Sie Ihre deutsche Versicherung kündigen bzw. ruhen lassen können.
Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung für deutsche Studierende in Mitgliedsstaaten der EU bestehen prinzipiell folgende Möglichkeiten (ohne Gewähr der Richtigkeit folgender Angaben; bei einer privaten Krankenversicherung die Leistungen bitte direkt beim Anbieter erfragen):
- Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Sie als Familienmitversicherte/r Ihrer Eltern alle inländischen Leistungen auch im Ausland mit dem bei Ihrer Krankenkasse erhältlichen Formular E109 in Anspruch nehmen.
- Nach Vollendung des 25. Lebensjahres übernimmt Ihre Krankenkasse nur Leistungen für akute Erkrankungen (Formular E111). Um vollen Krankenversicherungsschutz zu genießen, ist es empfehlenswert - gegen geringes Entgelt - eine zusätzliche (private) Auslands-Krankenversicherung abzuschließen, die auch einen Rücktransport im Notfall beinhaltet.
- Evtl. bietet Ihnen die Partneruniversität eine studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an.
Bitte informieren Sie sich in jedem Fall bei Ihrer zuständigen Krankenkasse, da sich die Sachlage kurzfristig ändern kann, und sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz!