Anerkennung von Studienleistungen
Um diese Frage zu klären, müssen Sie sich an das für Ihr Fach und Ihren angestrebten Studienabschluss zuständige Prüfungsamt wenden, wenn Sie nach Ihrem Auslands-aufenthalt weiterstudieren möchten.
Streben Sie nach einem Abschluss im Ausland eine Promotion an, so ist das Dekanat Ihres Promotionsfaches zuständig für die Beurteilung der Anerkennung.
Möchten Sie auf der Basis des ausländischen Abschlusses einen Beruf ausüben, so ist das entsprechende Ministerium für Bildung und Kultur des Bundeslandes zuständig, in dem Sie arbeiten möchten.
Die Frage der Anerkennung kann vielfach schwierig werden, insbesondere dann, wenn man eine Zeit im außereuropäischen Ausland verbringt.
Innerhalb Europas wird schon seit einiger Zeit versucht, die Frage der Anerkennung einheitlich zwischen den Ländern zu gestalten, was teilweise schon gelungen ist. Die Anerkennung ist in der Regel kein Problem, wenn Sie im Rahmen von Austauschsprogrammen wie ERASMUS an eine ausländische Partnerhochschule gehen.
Auch Auslandsaufenthalte im außereuropäischen Ausland werden von den Heimatinstituten zunehmend gern gesehen und durch Anerkennung der Studienleistungen im Rahmen der gültigen Studienordnung honoriert.
Die Erfahrung zeigt aber auch, dass unabhängig von der Anerkennung ein Aufenthalt als großer persönlicher Gewinn gesehen wird, der sich im Lebenslauf und damit im späteren Berufsleben sehr positiv auswirkt. Die Frage der Anerkennung tritt dann oftmals in den Hintergrund.