Nach der Rückkehr
Anrechnung und Anerkennung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen in Studiengängen, die mit einer Hochschulprüfung abschließen (Diplom, Magister, Bachelor, Master), nimmt die deutsche Hochschule vor, an denen das Studium fortgesetzt werden soll. Die Hochschule ist ebenfalls zuständig für die Anrechnung von Prüfungsleistungen im Hinblick auf eine Promotion.
Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse finden Sie bei anabin.