Zulassung und Abreise

Haben Sie bereits einen Antrag auf Zulassung zum Studium als Austauschstudierende/r an die JGU geschickt?

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird der Antrag in der Regel angenommen. Ein schriftlicher Zulassungsbescheid (Letter of Acceptance) wird Ihnen per Post an Ihre Heimatadresse zugeschickt. Der Versand des Zulassungsbescheids erfolgt für das Wintersemester von Mitte Juni bis Mitte September und für das Sommersemester von Mitte Dezember bis Mitte März.

Im Zulassungsbescheid wird Ihnen auch der Tag der Immatrikulation an der Universität Mainz mitgeteilt, und Sie erhalten weitere wichtige Informationen zur Vorbereitung Ihres Studiums an der Universität Mainz (z.B. über die Student Exchange Info-Days). Bitte beachten, dass die Universität keine anderen als die hier genannte Bestätigung der Zulassung erstellt – und ohne diesen Zulassungsbescheid kann keine Immatrikulation erfolgen!

Für die Immatrikulation müssen Sie persönlich an die Universität Mainz kommen. Wenn Sie den im Zulassungsbescheid genannten Termin für Ihre Immatrikulation nicht einhalten können, müssen Sie unbedingt eine schriftliche Nachricht an die Abteilung Internationales senden (auch per E-Mail möglich). Die Formalitäten zur Immatrikulation können erst in Mainz erledigt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Bewerbung um das Wohnheimzimmer gleichzeitig mit der Bewerbung um einen Studienplatz einreichen müssen!

Sobald Sie einen Wohnheimantrag gestellt und Ihre Zulassung erhalten haben, können Sie Ihre Reisevorbereitungen treffen:

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www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales – Incoming
Johannes Gutenberg-Universität Mainz
55099 Mainz
Hotline +49 6131 39-22525
Fax +49 6131 39-25548
Sprechstunden nur nach Voranmeldung

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