Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise

Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise von allen Studienbewerber/innen (sowohl deutschen als auch ausländischen) wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung zum Studium an der Universität Mainz können Sie nur beantragen mit bewerteten Vorbildungsnachweisen ("Anerkennungsurkunde der JGU").

Zu den Ausnahmen lesen Sie bitte das "Hinweisblatt zur Gebührenerhebung" (siehe Downloads).

Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Anerkennungsantrag für ausländische Vorbildungsnachweise, den Sie in der rechten Spalte herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass Sie alle 4 Seiten ausdrucken und einsenden müssen; ausfüllen müssen Sie aber nur die Seiten 1 bis 3, die Seite 4 wird von der Universität Mainz bearbeitet. Ist der Antrag auf Anerkennung auf Seite 3 nicht vom Antragsteller bzw. der Antragstellerin eigenhändig unterschrieben, wird der Antrag nicht bearbeitet.

Die Gebühr fällt für jede Anerkennung ausländischer Zeugnisse an.

Zurzeit beträgt diese Gebühr 50,– Euro + etwaige Überweisungsgebühren. Sollte innerhalb von 8 Wochen nach Eingang des Antrags auf Anerkennung bei der Universität Mainz kein Zahlungseingang von 50,– Euro nachweisbar sein, wird der Antrag nicht bearbeitet und die eingereichten Zeugnisunterlagen vernichtet. Die Bankverbindung finden Sie auf Seite 3 des Anerkennungsantrags.

Die Bewerbung zum Studium kann erst erfolgen, nachdem Sie die Anerkennungsurkunde der JGU erhalten haben.

Wenn Ihre Anerkennungsurkunde zwischen dem 08.10. und 10.12.2012 ausgestellt und die Note des Sekundarschulzeugnisses einer Prozentrangtransformation unterzogen wurde, fügen Sie bitte dem Print-Antrag auf Zulassung das ORIGINAL der Anerkennungsurkunde der JGU bei. Beim Zulassungsverfahren wird die nach der Prozentrangtransformation umgerechnete Note nicht berücksichtigt. Die Note wird nach der Modifizierten Bayrischen Formel neu berechnet.

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