Studienkolleg
Aufnahmeverfahren
Sie können nur in das "Internationale Studienkolleg der Johannes Gutenberg-Universität" (Studienkolleg Mainz) aufgenommen werden, wenn Sie sich online an der JGU unter Angabe eines vollständigen Studiengangs stellen und die JGU Ihnen einen Studienplatz im gewünschten Studiengang in Aussicht stellt.
In der Online-Bewerbung können Sie die Aufnahme in das Studienkolleg beantragen. Der ausgedruckte und unterschriebene Online-Antrag wird von der Abteilung Internationales – Incoming der Universität Mainz bearbeitet und entschieden. Stellt die JGU einen Studienplatz in Aussicht, leitet sie den Antrag an das Studienkolleg Mainz weiter. Die Entscheidung über die Aufnahme ins Studienkolleg fällt der Leiter des Studienkollegs Mainz. Das Ergebnis beider Entscheidungen wird durch das Studienkolleg Mainz schriftlich mitgeteilt.
Die Termine der Aufnahmeprüfung für das Studienkolleg werden Ihnen individuell mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Sie liegen für das Wintersemester im September, für das Sommersemester im März.
Die Aufnahme in das Studienkolleg setzt voraus, dass der / die Bewerber/in die Aufnahmeprüfung am Studienkolleg besteht. In der Aufnahmeprüfung wird nachgewiesen, dass er / sie gute Grundkenntnisse in der deutschen Sprache, gegebenenfalls auch in Mathematik, besitzt, um mit Erfolg am Unterricht teilnehmen zu können. Musterprüfungen finden Sie auf der Homepage des Studienkollegs Mainz unter Aufnahme, wenn Sie auf "Deutsch" oder "Mathematik" klicken.
Die Aufnahmekapazität des Studienkollegs ist begrenzt. Ein Anspruch auf Aufnahme in das Studienkolleg besteht nicht, auch wenn die Aufnahmeprüfung bestanden wird.
Der Leiter des Studienkollegs kann Studienbewerber, die eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, von der Aufnahmeprüfung im Fach Deutsch befreien:
- Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Kleines oder Großes deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4
- DSH-2 oder DSH-3
In Rheinland-Pfalz wird mit dem Bestehen der Feststellungsprüfung am Internationalen Studienkolleg nur eine fachgebundene Studienberechtigung für diejenigen Studienfächer erteilt, die den Studienbereichen des jeweiligen Schwerpunktkurses zugeordnet sind (siehe nachfolgende tabellarische Übersicht). Da in anderen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland zum Teil abweichende Regelungen gelten, können sich Absolventen von Studienkollegs außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, die ein Studienfach studieren möchten, das nicht dem besuchten Schwerpunktkurs entspricht, gemäß § 24 der Feststellungsprüfungsordnung einer Ergänzungsprüfung unterziehen, sofern ihr Heimatzeugnis das Studium in dem vorgesehenen Studienbereich erlaubt. Informationen hierzu geben die Akademischen Auslandsämter / Internationale Abteilungen und das Studienkolleg.
Das Studienkolleg ist bemüht, durch ergänzende Unterlagen wie Aufgabenbeispiele und stoffliche Abgrenzungen die Anforderungen und den Schwierigkeitsgrad der einzelnen Prüfungen der Feststellungsprüfung zu verdeutlichen.
Im Studienkolleg gibt es folgende Schwerpunktkurse:
| Schwerpunktkurs | Studienfachrichtungen an der Universität Mainz | Prüfungsfächer der Feststellungsprüfung |
|---|---|---|
| G-Kurs | geisteswissenschaftliche und künstlerische Studiengänge, Germanistik, Rechtswissenschaft | Deutsch, Geschichte, Deutsche Literatur, Sozialkunde |
| M-Kurs | medizinisch-biologische Studiengänge, Psychologie und Sport | Deutsch, Biologie, Chemie, Physik, Mathematik |
| S-Kurs | sprachwissenschaftliche Studiengänge (außer Germanistik), Dolmetscher / Übersetzer, Publizistik, Sozialwissenschaften* |
Deutsch, Englisch, Geschichte, Sozialkunde
|
| T-Kurs | mathematisch-naturwissenschaftliche Studiengänge (außer Biologie) | Deutsch, Mathematik, Physik, Chemie |
| W-Kurs | Wirtschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften* | Deutsch, Mathematik, Volks- / Betriebswirtschaftslehre, Sozialkunde |
* Je nach Wahl des Beifachs erfolgt die Einweisung in den W- oder den S-Kurs.
Sofern die Fachbindung des Heimatzeugnisses es zulässt, ist es sinnvoll, durch die Kombination von Kursen die Fachbindung, die sich durch die Feststellungsprüfung ergibt, zu erweitern. Gut kombinierbar miteinander sind der G- und S-Kurs, ebenfalls gut kombinierbar sind M- und T-Kurs.
Die Ausbildung am Studienkolleg dauert in der Regel 1 Jahr, d.h. 2 Semester; sie kann bei entsprechenden Leistungen auf 1 Semester verkürzt werden. Die Zuweisung zum Studienkolleg kann entweder zum Sommersemester (Kursbeginn April) oder zum Wintersemester (Kursbeginn Oktober) erfolgen. Das 1. oder das 2. Semester darf 1-mal wiederholt werden.
Die Lehrveranstaltungen am Studienkolleg umfassen etwa 32 Stunden in der Woche, das Studienjahr dauert etwa 10 Monate. Die Ferien sind den vorlesungsfreien Zeiten der JGU angeglichen.