Bewerbung zum Fachstudium MIT vorbereitendem Deutschkurs (Säule 2)
Vorzulegen ist
- ein amtlich beglaubigter Nachweis bzw. amtlich beglaubigtes Zeugnis über die deutschen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 (d.h. Berechtigung zur Teilnahme an Sprachlehrveranstaltungen der Stufe B 2 oder C 1) und 65 % der Höchstnote.
Der Nachweis darf nicht älter als 1 Jahr sein.
Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse nicht mit einem Zertifkat nachweisen können, ist für die Bewerbung der Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums der JGU im Original erforderlich.
Im Fall der Zulassung überprüft das Fremdsprachenzentrum mit einem Einstufungstest (Aufnahmeprüfung) Ihre Deutschkenntnisse. Aufgrund des Ergebnisses kann Ihnen ein Platz in den Sprachkursen des Fremdsprachenzentrums (Mittelstufenkurse und Oberstufenkurse) oder – wenn Sie die Eingangsvoraussetzungen im Test nicht erfüllt haben – auch kein Lernplatz angeboten werden.
Das Fremdsprachenzentrum kann nur eine bestimmte Zahl von Plätzen in den Deutschkursen anbieten. Wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, werden diejenigen aufgenommen, die im Test die besten Ergebnisse erzielen.