DSH und DSH-Äquivalente
Wer muss die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) ablegen?
Alle Studienbewerber/innen mit ausländischen Hochschzugangszeugnissen, die eine Zulassung für einen Studienplatz erhalten, der in der deutschen Sprache unterrichtet wird, müssen vor der Aufnahme des Studiums die DSH-2 an der Universität Mainz ablegen oder eine Befreiungsbescheinigung des Fremdsprachenzentrums der Universität Mainz vorlegen.
Den Termin für die DSH-Prüfung bekommen Sie im Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Von der DSH-2 kann nur befreit werden, wer bereits eine gleichwertige Sprachprüfung (DSH-Äquivalente, siehe unten) abgelegt hat.
Welche Anforderungen stellt die DSH?
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die schriftliche Prüfung dauert ca. drei Stunden und gliedert sich in vier Aufgabenbereiche:
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes aus dem wissenschaftlichen Bereich
- Verstehen und Bearbeiten eines anspruchsvollen Lesetextes
- Selbstständige Produktion eines Textes zu einem vorgegebenen Thema
- Verstehen und Bearbeiten wissenschaftssprachlicher Strukturen
In der mündlichen Prüfung soll die Kandidatin/der Kandidat beweisen, dass sie/er imstande ist, mit Verständnis und Selbstständigkeit Vorgänge, Sachverhalte und Gedankenzusammenhänge zu erfassen, sich sprachlich damit auseinanderzusetzen sowie im Gespräch angemessen darauf zu reagieren. Die mündliche Prüfung erfolgt in Form eines Prüfungsgesprächs zu Fragen der gewählten Studienrichtung. Dem Prüfungsgespräch kann ein entsprechender Text zugrunde gelegt werden.
Prüfungsbeispiele finden Sie
- beim Fremdsprachenzentrum der JGU und
- in folgender Publikation: Eggers, Dietrich; Müller-Küppers, Evelyn; Wiemer, Claudia; Zöllner, Inge: Prüfungskurs DSH. Vorbereitung auf die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer StudienbewerberInnen. (Deutsch als Fremdsprache für das Studium). Ismaning: Hueber, 1999 u.ö. ISBN 3-19-011608-3 (mit 1 Kassette 3-19-001608-9)
DSH-Äquivalente
Der Nachweis folgender Deutschkenntnisse reicht für die Immatrikulation ins Fachstudium OHNE Bedingung und gilt als Äquivalent einer bestandenen DSH-2-Prüfung:
- das deutsche Abitur
- das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- die Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- das Kleine deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- das Große deutsche Sprachdiplom des Goethe-Instituts im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- der TestDaF mit dem Ergebnis 2 x 5 plus 2 x 4 oder besser
- die Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs.
Der Nachweis des TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 4 führt zur Immatrikulation ins Fachstudium MIT der Bedingung / Auflage, innerhalb von zwei Semestern einen der folgenden Nachweise zu erbringen:
- den TestDaF mit dem Ergebnis mindestens 2 x 5
- die DSH in zwei Teilgebieten mit 80 %
- den erfolgreichen Besuch von studienbegleitenden Deutschkursen am Fremdsprachenzentrum der Universität Mainz
- Leistungen aus dem Fachstudium an der Universität Mainz, die über die sprachliche Kompetenz Auskunft geben – die Entscheidung, ob diese Bedingung erfüllt wird, trifft das Fremdsprachenzentrum der Universität Mainz.
Die DSH-1-Prüfung ist KEIN Äquivalent einer bestandenen DSH-2-Prüfung und reicht NICHT für die Immatrikulation ins Fachstudium an der JGU.