Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums der JGU
Wenn Sie sich an der JGU um einen Studienplatz bewerben und
- Ihre Deutschkenntnisse – mindestens B 1 – nicht mittels eines Zertifikates nachweisen können, ODER
- ohne den vorbereitenden Deutschkurs der Universität Mainz während der Vorlesungszeit zu besuchen und weder die DSH noch ein DSH-Äquivalent, aber Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau C 1 besitzen,
benötigen Sie einen Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums der JGU, dass Sie über die nötigen Deutschkenntnisse verfügen.
Um den Beratungsschein zu bekommen, wird mit Ihnen ein Prüfungsgespräch geführt. Nach dem erfolgreicher Verlauf des Prüfungsgesprächs werden Ihre Deutschkenntnisse im so genannten "Beratungsschein des Fremdsprachenzentrums" bescheinigt.
Den Beratungsschein fügen Sie dem Antrag auf Zulassung bei.