Befreiungsschein des Fremdsprachenzentrums der JGU

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse durch die DSH oder ein DSH-Äquivalent nachweisen können, dann wird Ihnen vom Fremdsprachenzentrum der JGU eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt.

Um diese Bescheinigung zu erhalten, müssen Sie:

  • die Zulassung der Universität Mainz mit der Aufforderung, die DSH in Mainz abzulegen, vorlegen,
  • die DSH einer anderen deutschen Hochschule oder ein Äquivalent der DSH im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorlegen,
  • persönlich im Fremdsprachenzentrum der Universität Mainz einen Antrag auf Ausstellung der Befreiungsbescheinigung stellen. (Das Antragsformular liegt dem Zulassungsbescheid bei.)

 

Die Befreiungsbescheinigung kann auch vom Fachbereich beantragt werden, wenn Sie in einem Internationalen Studienprogramm, in einem Fachstudium, das ausschließlich in einer anderen als der deutschen Sprache gelehrt wird, an der JGU immatrikuliert oder wenn Sie für Promotion immatrikuliert werden und Ihre Dissertation und die Promotionsprüfungen in einer anderen als der deutschen Sprache ablegen.

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