Länderhinweise

Bitte beachten Sie die besonderen Hinweise zur Bewerbung, wenn Sie Vorbildungsnachweise aus einem der folgenden Länder haben.

Ihre Staatsangehörigkeit spielt dabei KEINE Rolle, das Herkunftsland der Vorbildungsnachweise ist entscheidend.

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B

Bulgarien

Aus den Schulzeugnissen, die vor 2003 erworben wurden, muss die exakte Dauer der Schulbildung ersichtlich sein. Sofern die Dauer der Schulbildung nicht belegt ist, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.


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E

Europäische Union

Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches Abitur besitzen, bewerben sich:

  • für Studienfächer, die nicht zulassungbeschränkt oder an der Universität Mainz zulassungsbeschränkt, online an der Universität Mainz. Sie müssen die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder ein Äquivalent bei der Einschreibung vorlegen. Eine Bewerbung für den vorbereitenden Deutschkurs ist nicht möglich.
  • für Studienfächer, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, unter hochschulstart.de (früher: ZVS)
    • Wenn Sie sich für Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige unter hochschulstart.de bewerben. Die Universität Mainz verlangt unter Umständen für bestimmte Fächer zusätzliche Unterlagen bzw. eine zusätzliche Bewerbung.
      Bitte beachten Sie: Das Ergebnis des "Tests für medizinische Studiengänge" (TMS) wurde als weiteres Auswahlkriterium im Rahmen des Verfahrens (Auswahlverfahren der Hochschule) von hochschulstart.de für die Zulassung zum Studium der Human- und Zahnmedizin an der JGU Mainz eingeführt. Die Bewerbung für die Teilnahme am Test erfolgt unter www.tms-info.org. Auf der genannten Seite finden Sie die Termine für die Bewerbung und die Termine der Tests sowie Informationen zu den Inhalten des Tests sowie den Testorten.
    • Wenn Sie über hochschulstart.de einen Studienplatz an der Universität Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mainz die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im nächsten Bewerbungszeitraum erneut unter hochschulstart.de zu bewerben.

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G

Georgien

Die JGU überprüft in Zusammenarbeit mit dem georgischen Bildungsministerium alle eingereichten georgischen Zeugnisse auf ihre Echtheit.

Daher kann sich die Ausstellung der Urkunde über die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise um bis zu 8 Wochen verzögern. Wir bitten Sie, dies bei der Bewerbung zum Studium zu berücksichtigen.

Wenn Sie das Attestat über die vollständige Allgemeinbildung ab 2009 und nach 12 Schuljahren erworben haben, müssen Sie die Fächer- und Notenübersicht der Klassen 10 bis 12 vorlegen.

Beachten Sie zudem die Hinweise für die Länder der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS).

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)

Studiendauer:

Bei einem nicht abgeschlossenen Studium ist nachzuweisen, wie viele Studienjahre tatsächlich bestanden wurden (z.B. durch einen Vermerk im Studienbuch über die Versetzung in das nächste Studienjahr). Zudem ist zu beachten, dass ein erfolgreiches Studienjahr eine Mindestanzahl bestandener und benoteter Prüfungen voraussetzt. Die geforderte Anzahl richtet sich nach den Vorschriften der Studienordnungen der jeweiligen Hochschule (in der Regel acht pro Studienjahr). Wenn die Studienordnung der besuchten Hochschule von dieser Regel abweicht, ist dies durch einen Nachweis von der zeugnisausstellenden Hochschule zu belegen.

Studienform:

Aus den Studiennachweisen muss die Studienform (Direkt- oder Fern- bzw. Abendstudium) ersichtlich sein.

Status der Hochschulen:

Informationen zum Status der Hochschulen (staatliche, staatlich anerkannte private Hochschule) finden Sie unter anabin. Falls auf dieser Internetseite die von Ihnen besuchte Hochschule als Typ „Akkreditierte Privathochschule“ und als Status „H+/-“ gekennzeichnet ist, muss die Akkreditierung des studierten Fachs (fachbezogene Akkreditierung durch das zuständige Ministerium) eingereicht werden.

Die Akkreditierungsbescheinigung muss eindeutig ausweisen, mit welcher Stufe das studierte Fach akkreditiert ist. Sind lediglich Bereiche von Akkreditierungsstufen – z.B. Stufe II bis IV – ausgewiesen, muss zusätzlich zur Akkreditierungsbescheinigung die dazu gehörige Beilage mit den Fächercodes sowie den Akkreditierungsstufen, denen die Codes zugewiesen sind, eingereicht werden. In der Beilage muss somit stehen, ob das von Ihnen studierte Fach mit der Stufe II, III oder IV akkreditiert ist.

Deutsches Sprachdiplom (DSD I oder DSD II):

Absolventen von Sekundarschulen mit dem Attestat über die Mittlere (vollständige) Allgemeinbildung können in Verbindung mit einem Nachweis des Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz – Erste oder Zweite Stufe – (DSD I oder DSD II) zum Studienkolleg zugelassen werden. Bitte reichen Sie daher, falls vorhanden, neben Ihren Zeugnissen auch den Nachweis über DSD I oder DSD II mit dem Antrag auf Anerkennung ausländischer Zeugnisse ein.


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I

Indien

Promotion:

Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise bzw. bei der Bewerbung zum Promotions-Studium an der Universität Mainz müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden: Bachelor-/ Masterurkunde mit Fächer- und Notenübersicht aller Bachelor-/Masterstudienjahre. Aus dem transcript der Hochschulzeugnisse muss der Titel und die Benotung der thesis hervorgehen. Sollte dies nicht aus dem transcript ersichtlich sein, ist die Vorlage einer beglaubigten Kopie des Deckblatts und des Inhaltsverzeichnisses der thesis vorzulegen.

Darüber hinaus müssen Sie die Rückseite des „Transcripts“ vorlegen, aus der das Notensystem (Maximal- und Mindest-Bestehensnote) der jeweiligen Hochschule hervorgeht.

Iran

Hochschulaufnahmeprüfung:

Studienbewerber aus dem Iran möchten wir aufgrund der häufigen Rückfragen darauf aufmerksam machen, dass dem Antrag auf Anerkennung immer auch der Nachweis der staatlichen iranischen Hochschulaufnahmeprüfung beizufügen ist.

Die Hochschulaufnahmeprüfungen für die Freien islamischen Universitäten (Islamic Azad University) werden nicht akzeptiert. Die Teilnahme an der staatlichen Hochschulaufnahmeprüfung kann nur über die amtlich beglaubigte Kopie und Übersetzung der Ergebniskarte, nicht durch andere Belege nachgewiesen werden (d.h. keine Zeitung, nicht die erste oder vorläufige Bescheinigung der Hochschulaufnahmeprüfung oder Ähnliches).

Die Ergebniskarte weist Säulen bestehend aus jeweils 5 Spalten auf und am rechten Rand die Angaben zum Prüfungsteilnehmer und zur Prüfgruppe. Die iranische Ergebniskarte muss komplett kopiert und gut lesbar sein. Bei der Übersetzung reichen der komplette rechte Teil mit den Prüfungs- und Kandidatenangaben und die Zeile, die mit einem Sternchen gekennzeichnet ist. Von dieser Zeile müssen alle fünf Spalten übersetzt werden. Die nicht bestandenen oder nicht klassifizierten Spalten/Zeilen müssen nicht übersetzt werden.

Bei Hochschulaufnahmeprüfungen nach 2007, deren Ergebnis ausschließlich über das Internetportal www.sanjesh.org abrufbar ist, müssen dem Antrag auf Anerkennung sowohl ein Internetausdruck, als auch eine amtlich beglaubigte Kopie der zugehörigen Übersetzung beigefügt werden.

Beim Abschlusszeugnis einer dreijährigen iranischen Sekundarschule in Verbindung mit einem ab 2011 abgeschlossenen "Pre-University Course" entfällt der Nachweis der Interuniversitären Hochschulaufnahmeprüfung. Diese Regelung ist zunächst auf drei Jahre befristet und gilt bis einschließlich zum Zulassungstermin (15. Juli) für das Wintersemester 2015.

Abgeschlossenes Studium:

Sofern ein 4-jähriges abgeschlossenes Studium nachgewiesen wird, kann auf den Nachweis der Hochschulaufnahmeprüfung verzichtet werden.

Immatrikulation:

Bei der persönlichen Immatrikulation in Mainz müssen alle Zeugnisse (iranische Originalsprache und Übersetzungen) im Original vorgelegt werden, sonst kann die Immatrikulation nicht erfolgen.

Island

Hochschulaufnahmeprüfung:

Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches Abitur besitzen, bewerben sich mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen" an der Universität Mainz bei der Abteilung Internationales - Incoming.

Ausnahme:

Bewerbung über hochschulstart.de (früher: ZVS)

Wenn Sie sich für Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige über hochschulstart.de bewerben. Wenn Sie über hochschulstart.de einen Studienplatz an der Universität Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mainz die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im nächsten Bewerbungszeitraum erneut bei der ZVS zu bewerben.


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L

Liechtenstein

Hochschulaufnahmeprüfung:

Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches Abitur besitzen, bewerben sich mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen" an der Universität Mainz bei der Abteilung Internationales - Incoming.

Ausnahme:

Bewerbung über hochschulstart.de (früher: ZVS)

Wenn Sie sich für Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige über hochschulstart.de bewerben. Wenn Sie über hochschulstart.de einen Studienplatz an der Universität Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mainz die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im nächsten Bewerbungszeitraum erneut bei der ZVS zu bewerben.


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M

Marokko

Hochschulaufnahmeprüfung:

Studienbewerber aus Marokko müssen beachten, dass alle Studienzeiten an marokkanischen Universitäten und anderen Ausbildungsstätten nachgewiesen werden müssen. Aus den Bescheinigungen muss hervorgehen, ob die Studien erfolgreich waren oder nicht (durch Vorlage der Notenübersichen / Relevé de notes).

Die Zeugniskopien müssen vollständig sein. Es müssen somit Vorder- und Rückseite eines Zeugnisses kopiert und beglaubigt werden, wenn auf der Rückseite ebenfalls Schrift / Text vorhanden ist (Beispiel: Baccalauréat). Die amtliche Beglaubigung muss aus dem Jahr der Antragstellung stammen, falls keine Notenübersichten des Hochschulstudiums nachgewiesen werden.

Mongolei

Hochschulaufnahmeprüfung:

Eine Zulassung für mongolische Studienbewerber kann an der Universität Mainz nur noch erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Ulan Bator vorgelegt wird.

Die Akademische Prüfstelle (APS) in Ulan Bator erreichen Sie unter:
Deutsche Botschaft in Ulan Bator
Strasse der Vereinten Nationen
Postfach 708, 21 0613 Ulan Bator Mongolei
Telefon: 00976/99225839
Fax: 00976/11-323905
Internet
E-Mail

Das Zertifikat bzw. die Bescheingung der APS muss bei einer Bewerbung in Mainz im Original vorgelegt werden. Diese Bescheinigung ersetzt nicht die amtlich beglaubigten Kopien der mongolischen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung. Diese Zeugnisse sowie die Sprachnachweise sind alle in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte legen Sie in diesem Fall unbedingt eine amtlich beglaubigte Kopie des Feststellungsprüfungs-Zeugnisses bei.


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N

Norwegen

Hochschulaufnahmeprüfung:

Bürger/innen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union und Bürger/innen Liechtensteins, Islands und Norwegens, die kein deutsches Abitur besitzen, bewerben sich mit dem "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen" an der Universität Mainz bei der Abteilung Internationales – Incoming.

Ausnahme:

Bewerbung über hochschulstart.de (früher: ZVS)

Wenn Sie sich für Medizin, Pharmazie oder Zahnmedizin bewerben möchten, müssen Sie sich wie deutsche Staatsangehörige über hochschulstart.de bewerben. Wenn Sie über hochschulstart.de einen Studienplatz an der Universität Mainz erhalten haben, müssen Sie vor Aufnahme des Studiums an der Universität Mainz die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) ablegen oder ein Äquivalent nachweisen. Bestehen Sie die DSH nicht, verfällt Ihr Studienplatz. Sie haben aber die Möglichkeit, sich im nächsten Bewerbungszeitraum erneut bei der ZVS zu bewerben.


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P

Polen

Hochschulaufnahmeprüfung:

Antragsteller, die ein Hochschulstudium in Polen abgeschlossen haben, müssen außer der Verleihungsurkunde des erworbenen akademischen Grades (Lizentiat, Magister u.a) die zugehörigen Diplomanlagen (Suplement, Index) mit einreichen.


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T

Türkei

Sekundarschulabschlusszeugnis:

Personen, die das Gymnasiums vor 2009 absolviert haben, müssen einen Nachweis (z.B. Notenzeugnis des Grundschul- und Gymnasialunterrichts) erbringen, aus dem hervorgeht, wie lang die Schulausbildung tatsächlich war (11- oder 12-jährig).

Hochschulaufnahmeprüfung:

Studienbewerber aus der Türkei müssen beachten, dass für die Bewertung türkischer Zeugnisse eine endgültige Code-Karte über das Bestehen der Hochschulaufnahmeprüfung vorzulegen ist und zwar

HAP bis 1998: beide Teile

HAP ab 1999: Codekarte der einteiligen Prüfung

HAP ab 2010: der zweite Teil der Prüfung

Beim Ablegen der Prüfung ab 2007 ist der Internetausdruck der ÖSYS-Karte vorzulegen.

Für die Hochschulzulassung in Deutschland sind folgende Einträge in der Code-Karte erforderlich:

  • Name der Hochschule
  • Fakultät
  • Fachrichtung
  • Code-Nummer (Kodu)
  • Art der Punkte (Puan Türü)
  • Vergabepunkte (Yerlestirme Puani)
Nachweis des abgeschlossenen Studiums:

Spätestens drei Jahre nach Abschluss des Studiums muss die endgültige Verleihungsurkunde vorgelegt werden, eine vorläufige Abschlussbescheinigung genügt dann nicht mehr.


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V

Vereinigtes Königreich

Antragsteller, die ein Hochschulstudium im Vereinigten Königreich abgeschlossen haben, müssen mit der Verleihungsurkunde des erworbenen akademischen Grades die zugehörige Notenübersicht (Official Transcript) einreichen, aus der folgende Informationen unbedingt ersichtlich sein sollten: „Grade Boundaries“ und „Grade Distributions“ der besuchten Hochschule.

Vietnam

Eine Zulassung für vietnamesische Studienbewerber kann an der Universität Mainz nur noch erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Hanoi vorgelegt wird.

Die APS in Hanoi erreichen Sie unter:
Deutsche Botschaft in Hanoi
APS, 29 Tran Phu,
Q. Ba Dinh,
Hanoi
Telefon: 0084/4-38453836/7, 0084/4-38430245/6
Fax: 0084/4-38439969
Internet 
E-Mail 

Das Zertifikat bzw. die Bescheingung der APS muss bei einer Bewerbung in Mainz im Original vorgelegt werden. Diese Bescheinigung ersetzt nicht die amtlich beglaubigten Kopien der vietnamesichen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung. Diese Zeugnisse sowie die Sprachnachweise sind alle in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte legen Sie in diesem Fall unbedingt eine amtlich beglaubigte Kopie des Feststellungsprüfungs-Zeugnisses bei.

Volksrepublik China

Eine Zulassung für chinesische Studienbewerber kann an der Universität Mainz nur noch erfolgen, wenn das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Beijing vorgelegt wird.

Die APS in Beijing erreichen Sie unter:
Landmark Tower 2, Büro 0311
8 Dongsanhuan Beilu,
Chaoyang District,
100004 Beijing
Telefon: 0086/10-65907138,
Fax: 0086/10-65907140
Internet
E-Mail

Das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der APS muss bei einer Bewerbung in Mainz im Original vorgelegt werden. Diese Bescheinigung ersetzt nicht die amtlich beglaubigten Kopien der chinesischen Schul- und Studienzeugnisse sowie deren offizielle Übersetzung. Diese Zeugnisse sowie die Sprachnachweise sind alle in amtlich beglaubigter Kopie beizufügen.

Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg abgelegt haben, muss die APS nicht vorgelegt werden. Bitte legen Sie in diesem Fall unbedingt eine amtlich beglaubigte Kopie des Feststellungsprüfungs-Zeugnisses bei.

Wenn Sie in einem Deutschkurs an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind, legen Sie bitte das Original-APS-Zertifikat Ihren übrigen Unterlagen bei.

Bewerbung über Dritte:

Die Universität Mainz akzeptiert keine Bewerbungen über Dritte. Das heißt, dass Sie selbst den Antrag ausfüllen, Ihre Adresse angeben und unterschreiben müssen.

 


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