Feststellungsprüfung
Welche Anforderungen stellt die Feststellungsprüfung?
Bei der "Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Fachstudiums an einer deutschen Hochschule" – der so genannten Feststellungsprüfung – wird geprüft, ob Ihre fachbezogenen und sprachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen, um den Anforderungen des wissenschaftlichen Fachstudiums gerecht zu werden.
Sie umfasst je eine Prüfung in Deutsch und drei bzw. vier weiteren Fächern entsprechend der Fachrichtung des gewünschten Studiengangs.
Musterprüfungen finden Sie auf der Homepage des Studienkollegs Mainz unter "Feststellungsprüfung", wenn Sie jeweils auf ein Prüfungsfach klicken.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Wer die Feststellungsprüfung nicht besteht, kann sie nur 1-mal wiederholen – in der Regel nach einem halben Jahr. Nach dem 2. Nicht-Bestehen ist die Aufnahme eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich. Deshalb wird die Vorbereitung der Prüfung durch den Besuch des Studienkollegs dringend empfohlen.
Der Leiter des Studienkollegs kann Studienbewerber, die eine der folgenden Prüfungen erfolgreich abgelegt haben, von der Feststellunsgprüfung im Fach Deutsch befreien (außer sie wollen das Studienfach Germanistik studieren):
- Deutsches Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz (DSD II)
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts
- Großes deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts im Auftrag der Ludwig-Maximilians-Universität München
- TestDaF mit dem Ergebnis 4 x 5
- DSH
Wie melde ich mich für die Feststellungsprüfung an?
Wenn Sie das Studienkolleg Mainz besuchen, ist keine gesonderte Anmeldung bei der Abteilung Internationales der JGU erforderlich.
Wenn Sie die Feststellungsprüfung am Studienkolleg Mainz extern – also ohne Besuch des Studienkolleges – ablegen wollen, bewerben Sie sich online, auch wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben.