Wichtige Hinweise zum Bewerbungsverfahren

Fremdsprachenkenntnisse

In einigen Fächern ist es erforderlich, dass Sie bereits zum Studienbeginn über Fremdsprachenkenntnisse verfügen.

Diese Voraussetzungen können Sie den jeweiligen Studiensteckbriefen entnehmen.

Hochschulzugangsberechtigung

Bitte beachten Sie, dass in Rheinland-Pfalz die Fachhochschulreife (sog. Fachabitur) nicht zum Studium an der Universität berechtigt.

Wenn Sie nicht über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen, prüfen Sie bitte unter "BewerberInnen ohne Abitur", ob in Ihrem Fall eine Ausnahme zutrifft.

Wenn Sie keine Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang besitzen, ist eine Bewerbung nicht sinnvoll.

Für welches Fachsemester muss ich mich bewerben?

Wenn Sie noch keine Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben, die Ihnen für den gewünschten Studiengang angerechnet werden können (z.B. Studienanfänger), bewerben Sie sich für das erste Fachsemester.
Ausnahme: Wenn Sie für den identischen Studiengang bereits eingeschrieben waren, bewerben Sie sich auf das nächstfolgende Fachsemester.

Wenn Sie aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen in ein höheres Fachsemester eingestuft werden oder werden können, bewerben Sie sich bitte auf das entsprechende Fachsemester.

Sofern Sie bereits in einem ähnlichen, aber nicht gleichlautendem Fach oder in einem gleichlautenden Fach, aber mit anderem Abschlussziel eingeschrieben waren, reichen Sie einen Anrechnungsbescheid ein.

Die Entscheidung über die Anrechnung trifft die Studienfachberatung des Faches, in das Sie wechseln möchten. Bitte reichen Sie den Anrechnungsbescheid des Faches zusammen mit Ihrem ausgedruckten Online-Antrag ein. Wenn Ihr Anrechnungsbescheid zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. im laufenden Semester noch anrechnungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, können Sie die Bescheinigung bis zur Einschreibung nachreichen. Bitte reichen Sie keine einzelnen Leistungsnachweise beim Studierendensekretariat ein!

Bewerbung für zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester

Die Information, ob ein Studeingang auch in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkt ist, können Sie dem jeweiligen Studiensteckbrief entnehmen.
Auswahlverfahren für höhere zulassungsbeschränkte Fachsemester

In diesen Fächern können  nur Studienplätze vergeben werden, die frei geworden sind, z.B. weil Studierende an eine andere Hochschule wechseln oder das Studium abbrechen.
Da bei der Berechnung der Studienplatzkapazitäten eine gewisse ‚Schwundquote‘ bereits berücksichtigt wird, stehen in Studiengängen, die im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, häufig keine oder nur sehr wenige Studienplätze zur Verfügung. Um festzustellen, ob Studienplätze frei sind, muss abgewartet werden, wieviele Studierende sich zurückmelden. Deswegen kann das Auswahlverfahren erst nach der Exmatrikulationsfrist (31.3. für das SoSe, 30.9. für das WS) durchgeführt werden.

Wenn Studienplätze zu vergeben sind, werden die Plätze in den traditionellen Studiengängen im Grundstudium nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturnote) vergeben, im Hauptstudium nach der Note des Vordiploms bzw. Physikums bzw. der Zwischenprüfung.
In Bachelorstudiengängen geht es nur nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung.

Bescheid

Wenn Sie für einen Studienplatz zugelassen werden konnten, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, andernfalls eine Ablehnung:

  • Studienbeginn zum Wintersemester: Mitte Oktober 
  • Studienbeginn zum Sommersemester: Mitte April 

Prüfungsanspruch

Eine Einschreibung für einen Studiengang ist nicht möglich, wenn kein Prüfungsanspruch mehr im gewünschten Studiengang besteht, weil Sie bereits Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben oder weil Sie in Bachelor- oder Masterstudiengängen prüfungsrelevante Studienleistungen endgültig nicht bestanden haben.

Das kann der Fall sein bei Prüfungs- und Studienleistungen, die an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland endgültig nicht bestanden wurden im angestrebten Studiengang oder in denselben Fächern, aber einem anderen Studiengang oder in denselben Modulen eines anderen Studiengangs.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie noch über einen Prüfungsanspruch im gewünschten Studiengang verfügen, wenden Sie sich bitte an das zuständige Studienfachberatung an der JGU.

Bei der Bewerbung für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und Rechtswissenschaft muss eine Unbedenklichkeitserklärung eingereicht werden (siehe Steckbriefe). Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der bisherigen Hochschule muss im Laufe des ersten Semesters nachgereicht werden.

Anzahl der Bewerbungen

An der JGU können Sie sich für maximal drei zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben. Im Hauptverfahren wird zunächst über den an erster Stelle genannten Studienwunsch entschieden. Zulassungen oder Ablehnungen werden ausgesprochen, wobei auch Teilzulassungen möglich sind. Die Anträge mit der Priorität 2 und 3 können im Rahmen des Nachrückverfahrens erst berücksichtigt werden, wenn alle Bewerber/innen, die die entsprechenden Fächer in ihrem 1. Antrag angegeben haben, bereits einen Studienplatz erhalten haben; das ist erfahrungsgemäß bei zulassungsbeschränkten Fächern äußerst selten der Fall!

Bitte beachten Sie: Wenn Sie für Ihren Antrag mit der Priorität 1 eine Teilzulassung erhalten, werden Ihre Anträge mit der Priorität 2 und 3 im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt!

Eine parallele Bewerbung bei hochschulstart.de ist selbstverständlich möglich.  

Ausnahmen: Sie können sich für einen zulassungsbeschränkten und einen zulassungsfreien Studiengang oder für zwei zulassungsfreie Studiengänge bewerben, wenn Sie bereits in Deutschland studiert haben und für ein Doppelstudium, d.h. zwei komplette Studiengänge eingeschrieben werden möchten.

Wenn Sie bereits an der JGU Mainz für ein Studium eingeschrieben sind, bewerben Sie sich online für den weiteren Studiengang. Wenn Sie noch nicht an der JGU Mainz für ein Studium eingeschrieben sind, bewerben Sie sich für den ersten Studiengang (zulassungsbeschränkt oder zulassungsfrei) online, für den weiteren Studiengang (nur zulassungsfreie Studiengänge) mit dem Antrag auf Doppelstudium (Pdf-Datei).

 

Personen, die über die "Ausländerquote" zugelassen werden, können zwei Studiengänge beantragen – einen ersten und einen zweiten Studienwunsch. 

Bewerbung während eines Dienstes/ während Pflege- und Betreuungszeiten

Wenn Sie einen Dienst (wie z.B. den Freiwilligendienst, das Freiwillige Soziale oder Ökologische Jahr) absolvieren, ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, können Sie sich auch während dieser Zeiten für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Fach bewerben. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, brauchen Sie diesen nicht anzunehmen. Bei einer Wiederbewerbung bis spätestens zum zweiten Bewerbungszeitraum nach Ende der Dienstzeit bzw. Pflege- oder Betreuungszeit haben Sie Anspruch darauf, im betreffenden zulassungsbeschränkten Fach zugelassen zu werden.

Studienkonten, Studiengebühren und Studienbeiträge

Nähere Informationen zum Thema Studienkonten erhalten Sie hier.

Bescheidversand

Mit dem Versand der Bescheide im Hauptverfahren ist in der Regel ab Anfang August zum Wintersemester und ab Anfang Februar zum Sommersemester zu rechnen. Bescheide in Nachrückverfahren werden je nach Verfahrensverlauf verschickt. Aktuelle Informationen zum Bescheidversand finden Sie hier.

Der Bescheidversand für höhere Fachsemester erfolgt ab Mitte Oktober für einen Studienbeginn zum Wintersemester und ab Mitte April für einen Studienbeginn zum Sommersemester.


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