Ablehnungsbescheid
Welche Typen von Ablehnungsbescheiden gibt es?
Wann wird der Ablehnungsbescheid versandt?
Die Ablehnung aus formalen Gründen wird versandt, sobald die Sachbearbeitung der Abteilung Internationales – Incoming den Grund festgestellt hat. D.h. die Bescheide werden während des gesamten Verfahrens verschickt.
Die Ablehnung aus Kapazitätsgründen kann frühestens nach Abschluss des Zulassungshauptverfahrens erfolgen. In den höheren Fachsemestern, die zulassungsbeschränkt sind, erfolgt der Versand der Ablehnungsbescheide nach dem Vorlesungsbeginn, da die Rückmeldung abgewartet werden muss.
Da der Zeitraum zwischen Antragstellung und Ablehnungsbescheid mehrere Monate betragen kann, sollten Sie sicherstellen, dass die Universität Mainz während dieses ganzen Zeitraumes eine aktuelle Postadresse von Ihnen hat. Die Universität Mainz übernimmt keine Haftung für die Rücksendung von Unterlagen.
Rechtsbelehrung
Auf dem Ablehnungsbescheid befindet sich eine Rechtsbehelfsbelehrung, d.h. es wird Ihnen erklärt, dass Sie in begründeten Fällen Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen können. Sie müssen dabei eine Frist von 4 Wochen nach Versand des Bescheides beachten, da sonst Ihr Recht auf Widerspruch verfällt.
Wenn Sie Widerspruch einlegen, dann müssen Sie alle Unterlagen bzw. Beweise, die Sie mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht hatten, beifügen sowie gegebenenfalls weitere Belege, die beweisen sollen, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertig halten.
Die Tatsache, dass Sie mit einer Ablehnung nicht einverstanden sind, ist kein genügender Grund für einen Widerspruch! Sofern Sie den Widerspruch nicht nachdrücklich untermauern können, wird der Widerspruch abgelehnt.
Beispiele
Wurde Ihr Antrag abgelehnt, weil mit Ablauf der Bewerbungsfrist keine amtlich beglaubigten Kopien der notwendigen Zeugnisunterlagen an der Universität Mainz vorlagen, ist es zwecklos, einen Widerspruch unter Beifügung der nachträglich amtlich beglaubigten Unterlagen einzulegen. Ein solcher Widerspruch wird abgelehnt, da die Bewerbungsfrist eine Ausschlussfrist ist.
Wenn Sie Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen und die Unterlagen, deren Fehlen zur Ablehnung führten, nachreichen, wird der Widerspruch abgelehnt, da die Bewerbungsfrist eine Ausschlussfrist ist.