Ablehnung ausländischer Studienbewerber/innen aus Kapazitätsgründen

Ihr Zulassungsantrag hat den formalen Voraussetzungen genügt und am Auswahlverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge teilgenommen.

Ihre Durchschnittsnote lag jedoch unterhalb der Zulassungsgrenznote. Die Universität Mainz teilt Ihnen deshalb nach Abschluss des Hauptverfahrens mit, dass Sie keinen Studienplatz erhalten konnten.

Sollte es ein Nachrückverfahren in Ihrem beantragten Studiengang geben, nehmen Sie automatisch daran teil:

  • Wenn Sie im Rahmen dieses Nachrückverfahrens bis zum Vorlesungsbeginn des beantragten Semesters einen Studienplatz bekommen, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid; der Ablehnungsbescheid aus dem Hauptverfahren ist damit aufgehoben.
  • Wenn Sie bis zum Vorlesungsbeginn keinen Zulassungsbescheid erhalten, bleibt die Ablehnung aus Kapazitätsgründen bestehen. Ein neuer Ablehnungsbescheid wird nicht zugeschickt.
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