Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
Ob ein vorausgegangenes Studium im Ausland auf den deutschen Studiengang angerechnet werden kann, entscheiden die zuständigen Fachbereiche, Prüfungsämter oder Prüfungsausschüsse nach Vorlage aller Unterlagen, zum Teil aber auch erst nach der Immatrikulation und einer Kenntnis- oder Wissenstandsprüfung. Falls ein Fach kein Prüfungsamt oder keinen zuständigen Prüfungsausschuss besitzt, ist in der Regel die Studienfachberatung für die Anerkennung zuständig.
Voraussetzung
Voraussetzung für die Anerkennung ist die Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen. Um sie zu überprüfen, ist der bisherige Ausbildungsgang lückenlos darzustellen und durch Vorlage der Anerkennungsurkunde und aller dort aufgeführen Studien- und Prüfungsnachweise zu belegen. Je detaillierter und vollständiger Ihre Angaben sind, desto besser lässt sich Ihr Leistungsstand beurteilen.
Verfahren
Wenn Sie bereits an einer Hochschule im Ausland studiert haben, müssen Sie zunächst die Anerkennung von Studienleistungen von der zuständigen Stelle (siehe unten Ansprechpartner/innen) bestätigt bekommen (Anrechnungsbescheid). Die Anerkennung muss bereits dem Antrag auf Zulassung beigefügt werden.
Jedes anerkannte Studiensemester verkürzt die in den Prüfungsordnungen vorgesehenen Studienzeiten. Die Anrechnung von Studienleistungen kann dazu führen, dass Sie sich für ein Fachsemester bewerben können, in dem das gewünschte Studienfach nicht mehr zulassungsbeschränkt ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine Anrechnung aufgrund der im Ausland erbrachten Studienleistungen erforderlich ist, sollten Sie vor der Antragstellung die Studienfachberatungen der Fachbereiche oder die Abteilung Internationales – Incoming um Rat fragen.
Bitte beachten Sie, dass das Vergabeverfahren für Fächer, die im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind, erst durchgeführt wird nach Abschluss der Rückmeldung (Anfang April für das Sommersemester bzw. Anfang Oktober für das Wintersemester).
Ansprechpartner/innen
In den meisten Studienfächern sind die Studienfachberater/innen zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- und Hochschulwechsel und für die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland; dort kann Ihnen der notwendige Anrechnungsbescheid ausgestellt werden.
Für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind spezielle Prüfungsämter zuständig.