Medizin

Ansprechpartner für die Anerkennung von Studienleistungen für Medizin

Beim Hochschulwechsel in demselben Studiengang innerhalb Deutschlands ist die Anerkennung einzelner Leistungsnachweise vor der Bewerbung nicht nötig. Bezieht sich Ihr Einstufungsbescheid auf ein höheres Fachsemester, das einer Kapazitätsbeschränkung unterliegt (wie z.B. im Studiengang Medizin), können Sie nur dann einen Platz erhalten, wenn ein solcher im "passenden" Fachsemester frei geworden ist.

Quereinstieg

Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt (z.B. von Zahnmedizin zu Medizin) erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Medizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Medizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an diejenigen Universitätsdozierenden, die die entsprechende/n Lehrveranstaltung/en für Medizin an der Johannes Gutenberg-Universität anbieten (z.B. an den Fachbereich Physik -Physik für Mediziner). Die AnsprechpartnerInnen finden Sie in JOGUStINe.

Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das "passende" Fachsemester zu erhalten.

Ein Wechsel im Medizinstudium von einer ausländischen Universität, die einem Land der Europäischen Union angehört, an die JGU ist bereits nach zwei Semestern möglich. Für den Quereinstieg in das Medizinstudium an der JGU benötigen Sie einen Nachweis Ihrer Studienleistungen von der ausländischen Universität. Mit diesen wenden Sie sich and das Landesprüfungsamt Medizin Ihres Geburtsortes in Deutschland und erhalten dort die Anerkennung Ihrer Studienleistungen sowie die Einstufung in das "passende" Fachsemester in das Medizinstudium an der JGU.

Wenn Sie vier Semester an einer ausländischen Universität der Europäischen Union absolviert haben, kann Ihnen der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung anerkannt werden, wenn Sie die an der JGU erforderlichen Leistungsnachweise erworben haben. Damit können Sie sich an der JGU im Medizinstudium für das erste Semester im klinischen Studienabschnitt (zweiter Abschnitt der ärztlichen Ausbildung) bewerben. Nach Abschluss des vollständigen Medizinstudiums (einschließlich des praktischen Jahres) an einer Universität der Europäischen Union, erhalten Sie die deutsche Approbation.

Anerkennung von Studienleistungen aus dem Inland für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-4381
Fax +49 6131 16-2015
Mo-Fr 9-12 h
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind: Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2010
Fax +49 6131 16-2015
Mo-Fr 9-12 h
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes für Sie zuständig.
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt:

Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
D 40408 Düsseldorf
Telefon +49 211/475-4162 oder -5150
Fax +49 211/475-5188

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Abteilung Internationales – Incoming
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
E-Mail
Hotline +49 6131 39-22525
Fax +49 6131 39-25548
Sprechstunden nur nach Voranmeldung

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