Pharmazie

Ansprechpartner für die Anerkennung von Studienleistungen für Pharmazie

Beim Hochschulwechsel in demselben Studiengang innerhalb Deutschlands ist die Anerkennung einzelner Leistungsnachweise vor der Bewerbung nicht nötig. Bezieht sich Ihr Einstufungsbescheid auf ein höheres Fachsemester, das einer Kapazitätsbeschränkung unterliegt (wie z.B. im Studiengang Pharmazie), können Sie nur dann einen Platz erhalten, wenn ein solcher im "passenden" Fachsemester frei geworden ist.

Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie eingeschrieben sind:

beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Frau Ritter-Miesen
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2330
Fax +49 6131 16-2015

Mo-Fr 9-12 h

Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz in Pharmazie eingeschrieben sind, wenden Sie sich für die Anerkennung an das jeweilige Landesprüfungsamt.

Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt:
Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adickesallee 36
D 60322 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 1535-0

Inhalte durchsuchen

www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales – Incoming
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
E-Mail
Hotline +49 6131 39-22525
Fax +49 6131 39-25548
Sprechstunden nur nach Voranmeldung

Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen