Zahnmedizin
Ansprechpartner für die Anerkennung von Studienleistungen für Zahnmedizin
Beim Hochschulwechsel in demselben Studiengang innerhalb Deutschlands ist die Anerkennung einzelner Leistungsnachweise vor der Bewerbung nicht nötig. Nach der Einschreibung an der Uni Mainz wenden Sie sich bitte an das unten angegebene Landesprüfungsamt in Mainz. Bezieht sich Ihr Einstufungsbescheid auf ein höheres Fachsemester, das einer Kapazitätsbeschränkung unterliegt, können Sie nur dann einen Platz erhalten, wenn ein solcher im "passenden" Fachsemester frei geworden ist.
Quereinstieg
Bei einem eindeutigen Quereinstieg, bei dem die inhaltliche Verwandtschaft der Studienfächer naheliegt (z.B. von Medizin zu Zahnmedizin) erfolgt die Anerkennung der bereits erbrachten Studienleistungen direkt über das zuständige Landesprüfungsamt.
Wenn Sie einen Quereinstieg in ein Studienfach planen, dessen inhaltliche Verwandtschaft zu Ihrem vorherigen Studienfach nicht eindeutig nachweisbar ist, z.B. von Biologie zu Medizin, benötigen Sie eine Äquivalenzbescheinigung, die in der Regel von Ihrer abgebenden bzw. vorherigen Universität ausgestellt wird. Wenn diese jedoch den Studiengang Medizin nicht anbietet, wenden Sie sich bitte an diejenigen Universitätsdozierenden, die die entsprechende/n Lehrveranstaltung/en für Medizin an der Johannes Gutenberg-Universität anbieten (z.B. an den Fachbereich Physik -Physik für Mediziner). Die AnsprechpartnerInnen finden Sie in JOGUStINe.
Die entsprechende Äquivalenzbescheinigung ist dann beim zuständigen Landesprüfungsamt einzureichen, um den Einstufungsbescheid in das "passende" Fachsemester zu erhalten.
| Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben: |
beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Frau Ritter-Miesen Schießgartenstraße 6 D 55116 Mainz Telefon +49 6131 16-2330 Fax +49 6131 16-2015 Mo-Fr 9-12 h |
| Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands. | |
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Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt: |
Thüringer Landesverwaltungsamt
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