Visum

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig beim Auswärtigen Amt oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat), welche Visumsbestimmungen für Sie gelten. Gegebenenfalls benötigen Sie ein Visum zu Studienzwecken ("Studienvisum").

Die Staatsbürger folgender Länder brauchen kein Visum für die Einreise:

  • alle EU-Staaten
  • alle EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz)
  • Bürger von Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und den USA.

Die Angehörigen dieser Staaten erhalten ihre Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie sich bei der Ausländerbehörde anmelden.

Ausländische Studierende, die zum Studium in Mainz ein Visum benötigen, müssen unbedingt das ausgefüllte Formular Bewerberbestätigung für Austauschstudierende in zweifacher Kopie ihrem Zulassungsantrag beifügen, da Sie mit diesem Formular bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland ein Studienbewerbervisum beantragen können.

Detailliertere Angaben zum Aufenthaltsrecht erhalten Sie unter Ausländerrecht und Arbeitsrecht oder vom Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland.

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55099 Mainz
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