Krankenversicherung
Den Nachweis über die Krankenversicherung müssen Sie am Tag der Immatrikulation vorlegen. Ohne die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung können Sie nicht immatrikuliert werden!
Bitte bedenken Sie auch, dass ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz hohe Kosten auf Sie zukommen können, wenn Sie schwer erkranken.
Es gibt 2 Typen von Krankenversicherungen, die gesetzlichen und die privaten Versicherungen:
Gesetzliche Krankenversicherung (Pflichtversicherung)
Im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens der Bundesrepublik Deutschland mit allen Ländern der Europäischen Union sowie Jugoslawien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Schweiz, Türkei und Tunesien können sich Studierende von der Versicherungspflicht in Deutschland befreien lassen. Dies ist jedoch nur möglich für Studierende, die in ihrem Heimatland selbst oder über ihre Eltern in einer gesetzlichen oder staatlichen Pflichtversicherung krankenversichert sind und von der entsprechenden Krankenkasse oder Behörde ihres Heimatlandes eines der folgenden Formulare mitbringen:- alle EU-Staaten plus Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein: EHIC (European Health Insurance Card)
- Serbien, Montenegro: Ju 6
- Bosnien-Herzegowina: BH6
- Kroatien: HR/D 111
- Mazedonien: RM/D 111
- Türkei: T/A 11
- Tunesien: TN/A 11
Wenn Sie keine EHIC oder eines der oben genannten Formulare haben, können Sie sich für ca. € 60,- im Monat in der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung krankenversichern.
Studierende aus dem außereuropäischen Ausland können sich zwar von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn sie nachweislich im Heimatland eine Krankenversicherung haben, die auch in Deutschland gilt; wir raten jedoch dringend, sich freiwillig in Deutschland zu versichern, weil es bei der Kostenerstattung durch die ausländischen (z.B. amerikanischen) Krankenkassen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommen kann.
Private Krankenversicherung
Studierenden, die nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können (z.B. wegen Überschreitung des 30. Lebensjahres) oder nicht aufgenommen werden möchten, empfehlen wir, eine private Krankenversicherung abzuschließen.Private Krankenversicherungen können abgeschlossen werden
- in Deutschland und (in der Regel)
- in Ihrem Heimatland (aus der Sicht Ihres Heimatlandes ist Deutschland Ausland, daher müssten Sie nach einer Auslandskrankenversicherung fragen).
Wenn Sie bereits im Heimatland selbst oder über Ihre Eltern privat versichert sind, müssen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Versicherung eine englisch- oder deutschsprachige Versicherungsbescheinigung (Police) ausstellen lassen. Aus dieser Bescheinigung müssen die genauen Versicherungsleistungen erkennbar sein, z.B.
- Dauer der Gültigkeit,
- Gültigkeitsbereich und
- finanzielle Höhe des Versicherungsschutzes.
Wenn die private Versicherung keine Leistungen im Ausland (d.h. während der Zeit Ihres Studiums in Deutschland) abdeckt, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft in Mainz bei einer der hier vorhandenen deutschen Krankenkassen zusätzlich selbst versichern, was für Studierende monatlich ca. € 60,00 kostet.
Hinweis: Wer privat versichert ist, zahlt nach einer ärztlichen Behandlung die Kosten zunächst selbst und stellt dann einen Antrag auf Kostenerstattung bei seiner Krankenversicherung.