Versicherungen
Krankenversicherung
Wer ist in der Bundesrepublik Deutschland versicherungspflichtig?
Alle im Fachstudium immatrikulierten Studierenden bis zum 30. Lebensjahr bzw. bis zum 14. Fachsemester müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
Wer kann von dieser Versicherungspflicht befreit werden?
Sie können von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn Sie Mitglied in einer privaten Krankenversicherung sind. Studierende, die in ihrem Heimatland einer Pflichtversicherung angehören, können nicht befreit werden.
Wer ist nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert?
- Studienbewerber/innen: Vom Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation als ordentlicher Studierender an einer Hochschule des Landes Rheinland-Pfalz besteht keine Krankenversicherungspflicht.
- Teilnehmer/innen an Deutschkursen, auch wenn sie immatrikuliert sind - z.B. den Kursen des Internationales Studien- und Sprachenkollegs der Universität Mainz
- Studienkollegiat/innen,
- Studierende, die älter als 30 Jahre sind,
- Studierende, die das 15. Fachsemester erreicht haben,
- Doktorand/innen.
Diese Personen können sich in der Regel nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, sondern müssen sich privat krankenversichern.