Gesetzliche Krankenversicherung

Allgemeine Informationen für ausländische Studierende

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung schließen unter anderem eine ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Arznei und Heilmittel sowie Krankenhauspflege ein.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von derzeit ca. € 360,– pro Semester, also ungefähr € 60,– pro Monat, müssen Sie vor der Immatrikulation an die Krankenkasse zahlen. Die von der Krankenkasse über die bezahlten Beiträge ausgestellte Versicherungsbescheinigung ist bei der Immatrikulation vorzulegen. Ohne diese Versicherungsbescheinigung ist eine Immatrikulation nicht möglich!

Sie können die gesetzliche Krankenkasse, in der Sie sich versichern, frei wählen. An Ihrem Studienort finden sich in der Regel mehrere Anbieter.

Zusätzliche Informationen für Studierende aus der EU

Studierende aus Ländern der Europäischen Union sollten sich vor der Immatrikulation bei der für sie zuständigen Krankenkasse im Heimatland erkundigen, ob diese auch in der Bundesrepbulik Deutschland entstehende Kosten für ambulante Behandlung (in der Arztpraxis) und stationäre Behandlung (im Krankenhaus) erstattet.

Sofern dies zutrifft, besorgen Sie sich bitte zu Hause das Formular E 111-Ersatzbescheinigung. Nach Ihrer Ankunft müssen Sie dieses Formular einer gesetzlichen Krankenkasse am Studienort vorlegen!

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