Private Krankenversicherung

Informationen für ausländische Studierende

Von der Krankenversicherungspflicht in der Bundesrepublik Deutschland können Studierende nur dann befreit werden, wenn sie im Ausland eine eigene private Versicherung abgeschlossen haben oder in der Privatversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, sofern diese Versicherung auch bei einem Krankheitsfall in der Bundesrepublik kostendeckend ist, d.h. sie muss im Krankheitsfall mindestens € 15.000,– abdecken.

Privat versicherte Studierende brauchen eine englische oder deutsche Versicherungspolice, aus der die Versicherungsleistungen und die Dauer der Gültigkeit der Versicherung hervorgeht.

Wenn die Befreiung von der Versicherungspflicht einmal ausgesprochen wurde, ist ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse nicht mehr möglich! D.h. wenn Ihre private Krankenversicherung die anfallenden Kosten im Krankheitsfall nicht trägt, müssen Sie mit Ihrem Privatvermögen haften und im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Bundesrepublik Deutschland verlassen! Prüfen Sie deshalb, ob die Leistungen Ihrer privaten Krankenkasse denen der gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entsprechen.

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Krankenversicherung werden von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse am Studienort geprüft. Bei nachweislich ausreichendem Versicherungsschutz wird eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt. Dazu müssen die Versicherungsunterlagen mit Übersetzung vorgelegt werden. Eine ausgesprochene Befreiung kann später während des Studiums nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Wer sich nicht bei einer deutschen privaten Krankenversicherung versichern lässt, muss im Krankheitsfall alle entstehenden Kosten zunächst sofort selbst bezahlen. Diese Kosten können, z.B. bei Krankenhausaufenthalten, sehr hoch sein (mehrere € 500,–). Die quittierten Rechnungen werden dann bei der Heimatkrankenkasse eingereicht. Es kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass die Kosten in voller Höhe erstattet werden. Es wird deshalb dringend empfohlen, in jedem Fall die Versicherung am Hochschulort abzuschließen.

Da viele private Krankenversicherungen ausländische Teilnehmer/innen von Deutschkursen und Studienkollegiat/innen nicht versichern, hat die JGU einen "Gruppenvertrag" abgeschlossen, dessen Leistungen und Tarife denen der gesetzlichen Krankenkassen ähneln.

Die Hochschule hat keine Möglichkeit, den Studierenden im Krankheitsfall finanziell beizustehen!

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