Anmeldung bei der Ausländerbehörde / Ausländerrecht

Bei der Ausländerbehörde des Ortes, in dem Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, müssen Sie sich unmittelbar nach dem Einzug polizeilich melden.

Das Ausländergesetz (AuslG) legt die Einreise von Ausländern in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und deren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland fest.

Die Ausländerbehörden der Städte und Kreise legen die Art des Aufenthaltstitel fest. Je nach Staatsangehörigkeit und hauptsächlichem Zweck des Aufenthaltes wird eine bestimmte Form der Aufenthaltsgenehmigung erteilt.

Dabei wird durch die Prüfung Ihrer Unterlagen entschieden, ob Sie eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten bzw. – wenn Sie bereits in der Bundesrepublik polizeilich gemeldet sind – ob Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern können oder ob Sie die Aufenthaltsgenehmigung nicht erhalten.

Für ausländische Studienbewerber und Studierende sind folgende Aufenthaltstitel von Bedeutung:

  • Visum (§ 4 AufenthG): Dieses ist befristet und bei Visumspfllicht für die Einreise notwendig.
  • die Aufenthaltserlaubnis: Diese ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck erteilt z.B. Studium (§ 16 AufenthG), Famillienzusammenführung.
  • die Niederlassungserlaubnis: Diese ist unbefristet und ohne Auflagen (§ 9 AufenthG).

 

Die verschiedenen Aufenthaltsgenehmigungen beinhalten unterschiedliche Rechte, sowohl was den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland betrifft als auch das Arbeiten neben dem Studium.

Für ausländische Studienbewerber und Studierende ist der Aufenthaltszweck in der Weise zu bestimmen, dass er sämtliche Ausbildungsphasen einschließt! So schließt z.B. das Studienvisum Sprachkurse (insbesondere zur Studienvorbereitung), studienvorbereitende Maßnahmen (wie das Studienkolleg) und studienbezogene Praktika ein.

Das Bürgeramt der Stadt Mainz – Abteilung Ausländerangelegenheiten – ist für Sie zuständig,

  • wenn Sie in der Stadt Mainz wohnen ODER
  • wenn Sie noch keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, weil Sie noch kein Zimmer gefunden haben, und an der Universität Mainz studieren werden.

 

Circa acht Wochen vor der Beantragung bzw. Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie telefonisch einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Welcher Sachbearbeiter für Sie zuständig ist, ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens (Familiennamens), wie er im Pass in lateinischen Buchstaben geschrieben steht.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Telefonische Erreichbarkeit: Mo., Di., Mi., Do. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr, Fr. von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Terminvergabe per Fax unter 06131 / 12-30 84 oder per .

Ohne telefonisch vereinbarten Termin können Sie nicht mit dem Sachbearbeiter sprechen und es findet keine Bearbeitung statt. Bitte seien Sie pünktlich, da Sie sonst einen neuen Termin vereinbaren müssen.

Für die Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) zum Studium sind folgende Unterlagen notwendig:

  • ein noch mindestens 15 Monate gültiger Reisepass (besser länger, damit die Aufenthaltserlaubnis auch für 2 Jahre erteilt werden kann)
  • 1 Passbild
  • der aktuelle Zulassungsbescheid oder eine aktuelle Studienbescheingung mit Fach- und Semesterangabe
  • ein Finanzierungsnachweis über € 670,– bzw. eine Stipendienbescheinigung eines Stipendiengebers
  • einen Nachweis der Krankenversicherung;
    WICHTIG: Die Krankenversicherung muss die gleichen Leistungen erbringen, die eine gesetzliche Krankenversicherung gewährt.
  • bei der Ersterteilung des eAT beträgt die Gebühr € 100,– und € 80,– bei der Verlängerung; bei einem Stipendium sind die Erteilung und die Verlängerung gebührenfrei.
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www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



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Ausländerbehörde in Mainz
Klicken Sie bei der Homepage der Stadt Mainz auf "Rathaus", "Ämter", "Ämter A bis D", "Bürgeramt": Abteilung Ausländerangelegenheiten.

Beauftragter des Präsidenten für die ausländischen Studierenden
Univ.-Prof. Dr. Rainer Goldt
Jakob-Welder-Weg 18 (Philosophicum)
Zimmer 00-732
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
Tel +49 6131 39-22187

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