Sprachliche Voraussetzungen

In der Promotionsordnung des Fachbereiches, in dem Sie promovieren wollen, ist festgelegt, ob die Dissertation in Deutsch geschrieben werden muss oder in einer anderen Sprache angefertig werden kann.

Bitte klären Sie beim Dekanat des Fachbereiches, in dem Sie promovieren wollen, vor der Bewerbung um einen Studienplatz, ob Sie die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch anfertigen können.

Wenn die Dissertation in Deutsch geschrieben wird, dann müssen Sie bei der Immatrikulation sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, und zwar die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) oder ein Äquivalent.

Wenn die Dissertation in einer anderen Sprache als Deutsch geschrieben wird, muss der Fachbereich, in dem Sie promovieren, einen Antrag auf Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) beim Fremdsprachenzentrum der JGU stellen.

Dieser Befreiungsschein des Fremdsprachenzentrums muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden.

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