Bewerbung
Die Bewerbung um einen Studienplatz in einem Masterstudiengang erfolgt online. Dies gilt auch für Bewerber/innen, die bereits an der JGU eingeschrieben sind.
Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Studiensteckbriefen der Master- und weiterbildenden Studiengänge. Welche Unterlagen Sie für Ihre Bewerbung benötigen, können Sie den allgemeinen Informationen für Masterstudiengänge entnehmen. Studiengangspezifische Informationen erhalten Sie im Rahmen Ihrer Online-Bewerbung.
Im Folgenden finden Sie weitere Information rund um die Bewerbung für konsekutive Masterstudiengänge und postgraduale Studiengänge. Wenn Sie sich für den Master of Education bewerben möchten, klicken Sie bitte hier, um auf die entsprechende Seite zu gelangen.
Voraussetzungen
Master- und Aufbaustudiengänge setzen in der Regel einen ersten Hochschulabschluss voraus; Sie können sich aber bereits vor Abschluss des ersten Studienganges bewerben (siehe unten).Bitte beachten Sie: Bei einer Bewerbung für einen Master- oder weiterbildenden Studiengang können nur Studierende zugelassen werden, die über die dafür erforderliche besondere Vorbildung verfügen.
Diese Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Studiensteckbrief.
Anzahl der Bewerbungen
An der JGU können Sie sich pro Bewerbungszeitraum für maximal drei zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge bewerben. Diesen Bewerbungen können Sie die Priorität eins, zwei oder drei geben. Im Hauptverfahren wird zunächst über den mit der Priorität eins genannten Studienwunsch entschieden. Zulassungen oder Ablehnungen werden ausgesprochen. Die Anträge mit der zweiten und dritten Priorität können erst im Rahmen des Nachrückverfahrens berücksichtigt werden, wenn alle Bewerber/innen, die die entsprechenden Fächer in ihrem ersten Antrag angegeben haben, bereits einen Studienplatz erhalten haben; das ist erfahrungsgemäß bei zulassungsbeschränkten Fächern äußerst selten der Fall.Bewerbungsfrist
Ab dem Wintersemester 2012/13 gelten für das Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge folgende Fristen:- Studienbeginn zum Wintersemester: 15. Mai
- Studienbeginn zum Sommersemester: 15. November des Vorjahres
Abschlusszeugnis des Bachelorstudiengangs liegt noch nicht vor
Wenn Sie Ihr vorhergehendes Bachelorstudium an einer deutschen Hochschule gerade abschließen, das Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht ausgestellt wurde, Sie aber über mindestens 135 Leistungspunkte verfügen, bewerben Sie sich fristgemäß mit einer Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote; diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt worden sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie).Die Durchschnittsnote und die erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein.
Die beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses müssen Sie bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters nachreichen; sonst erlischt Ihre Einschreibung für den Masterstudiengang.
Ausländischer Hochschulabschluss, der für einen Master qualifiziert
Wenn Sie den Hochschulabschluss, der Sie für den Masterstudiengang qualifiziert, im Ausland erworben haben, benötigen Sie bis zum Bewerbungsschluss eine Anerkennung dieses Abschlusses.Falls Sie Ihren Abschluss im Ausland nicht bis zum Bewerbungsschluss erhalten, ist eine vorläufige Anerkennung unter folgenden Bedingungen möglich:
- die ausländische Hochschule bestätigt, dass Sie Ihr Studium bis spätestens 31.03. (für eine Bewerbung zum Sommersemester) bzw. bis 30.09. (für eine Bewerbung zum Wintersemester) beenden
- Sie legen eine aktuelle Bestätigung über die bisher im Studium erworbenen Noten inkl. der bisherigen Durchschnittsnote vor.
Hinweis für ausländische Studierende mit Studienvisum
Wenn Sie einen Hochschulabschluss im Range eines Diploms, Magisters, Staatsexamens oder Masters in Deutschland erworben haben, und über ein befristetes Studienvisum verfügen empfehlen wir Ihnen dringend, vor der Bewerbung die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde zu einem weiteren Studium in Deutschland einzuholen. Die Immatrikulation an der Universität Mainz begründet keine Aufenthaltsberechtigung. Bachelorabsolvent/innen, die einen konsekutiven Master anstreben, benötigen diese Zustimmung nicht. Liegt allerdings ein Fachwechsel zwischen Bachelor und Master vor (kein konsekutiver Studiengang), empfehlen wir ebenfalls dringend, die Zustimmung der Ausländerbehörde vor der Bewerbung einzuholen.Auswahlverfahren
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen variiert das Auswahlverfahren je nach Fach; Informationen zu den jeweils maßgeblichen Auswahlkriterien finden Sie auf den jeweiligen Studiensteckbriefen.In zulassungfreien Masterstudiengängen erhalten Sie einen Studienplatz, wenn Sie sich fristgerecht beworben haben und die Zulassungsvoraussetzungen (siehe jeweiliger Studiensteckbrief) erfüllen.
Wer kann am Auswahlverfahren teilnehmen?
Für das Auswahlverfahren werden alle Bewerber/innen berücksichtigt, die ihre Bewerbung bei Studierendensekretariat bzw. Abteilung Internationales fristgerecht und vollständig eingereicht haben nachweisen können, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen zum betreffenden Studiengang erfüllen. sich fristgemäß beim Fachbereich für eine Eignungsprüfung angemeldet und diese bestanden haben.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, durch eine Vorauswahl die Teilnahme am Auswahlverfahren einzuschränken.
Bescheid
Wenn Sie für einen Studienplatz ausgewählt werden konnten, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid, andernfalls eine Ablehnung:- für den Studienbeginn zum Sommersemester: voraussichtlich Mitte Januar
- für den Studienbeginn zum Wintersemester: voraussichtlich Mitte Juli.