Zweitstudium

Unter einem Zweitstudium versteht man das Absolvieren eines zweiten grundständigen Studienganges (das betrifft nicht die konsekutiven Masterstudiengänge!), nachdem bereits ein erster Studienabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen; hierzu zählen auch Fachhochschul- sowie akkreditierte Berufsakademie-Studiengänge) erreicht wurde.

Entsprechend lange ist die Studiendauer: Beim Bachelor liegt sie meist bei 6 Semestern, bei anderen Studiengängen zwischen 8 und 12 Semestern. Deshalb sollten Sie vorab klären, ob das Zweitstudium wirklich neue Chancen eröffnet oder ob die gewünschten Zusatzqualifikationen nicht über ein Master- oder Aufbaustudium oder durch Praktika erworben werden könnten.

Sie gelten als Zweitstudienbewerber/in, wenn das Abschlusszeugnis Ihres ersten Hochschulabschlusses bis zum Bewerbungssschluss ausgestellt wurde.

Wird Ihr Zeugnis erst nach Bewerbungsschluss ausgestellt, bewerben Sie sich für ein Erststudium.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie einen Studienplatz erhalten und die letzte Abschlussprüfung vor Semesterbeginn absolvieren, werden Sie für ein Zweitstudium, nicht für ein Erststudium eingeschrieben.

Ein Zweitstudium ist grundsätzlich gebührenpflichtig, d.h. neben dem Semesterbeitrag kommen Studiengebühren in Höhe von 650 Euro auf Sie zu. 

Für zulassungsbeschränkte Studiengänge gelten für die Bewerbung zum Zweitstudium besondere Bedingungen, weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier

Auf den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer können Sie nachschlagen, ob Ihr gewünschter Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.


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