Bewerbung für Zweitstudium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang
Auswahlverfahren
Auswahlkriterien sind u. a. die Note des ersten Hochschulabschlusses und die Begründung für die Notwendigkeit eines Zweitstudiums. Sie müssen also in jedem Fall zusätzlich zu den üblichen Bewerbungsunterlagen eine (formlose) schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch abgeben! Bitte fügen Sie geeignete Unterlagen bei, die Ihre jeweilige Begründung stützen und belegen.Entscheidungskriterien
Sofern mehr Bewerbungen für einen Studienplatz vorliegen als Plätze in dieser Quote vorhanden sind, wird die Rangfolge der Bewerber/innen durch eine Messzahl bestimmt, die nach dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium gebildet wird.- Für das Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums werden folgende Punktzahlen vergeben:
"ausgezeichnet" und "sehr gut": 4 Punkte
"gut" und "voll befriedigend": 3 Punkte
"befriedigend": 2 Punkte
"ausreichend": 1 Punkt
Ist die Note der Abschlussprüfung des Erststudiums nicht nachgewiesen, wird 1 Punkt vergeben. - Für die Ermittlung des Grades der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Gruppen gebildet:
Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe (9 Punkte) liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann.
Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe (7, 9 oder 11 Punkte) liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird.
Die Punktzahl ist abhängig davon, welches Gewicht die Gründe haben, welche Leistungen bisher erbracht wurden und in welchem Maß die Gründe von allgemeinem Interesse sind.
Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe (7 Punkte) liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt.
Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte) liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist.
Fallgruppe 5: keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt)
Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, können bis zu 2 Punkte Zuschlag bei der Messzahlbildung berücksichtigt werden.
Bewerbung
Ablauf bei der Bewerbung für eine universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang:Für einen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben Sie sich beim Studierendensekretariat der Universität Mainz. Bewerbungsschluss zum Sommersemester ist der 15.1., zum Wintersemester der 15.7. Wer bereits an der Universität Mainz studiert und das Erststudium gerade abschließt, stellt einen Antrag auf Fachwechsel. Wer nicht an der Universität Mainz eingeschrieben ist, bewirbt sich mit der Online-Bewerbung.
Zusätzlich zu den üblichen Unterlagen benötigen Sie eine Begründung für Ihren Zweitstudienwunsch (Fallgruppen siehe oben.)
Wollen Sie wissenschaftliche Gründe für den Zweitstudienwunsch geltend machen, wird universitätsintern ein Gutachten erstellt, das Stellung zu Ihrer wissenschaftlichen Qualifikation nimmt. Bitte reichen Sie dafür alle Unterlagen ein, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen. Da die Erstellung des Gutachtens längere Zeit in Anspruch nimmt, sollten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen mitsamt den Unterlagen für die Erstellung des Gutachtens so früh wie möglich, möglichst 4 Wochen vor Bewerbungsschluss, einreichen.
Ablauf bei der Bewerbung für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang im 1. Fachsemester:
Sie bewerben sich bei hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung)
- für den Studienbeginn zum Sommersemester: bis zum 15.1.
- für den Studienbeginn zum Wintersemester: wenn die Hochschulzugangsberechtigung (=Abschluss des Erststudiums/ Ausstellungsdatum des Zeugnisses) vor dem 16.1. des betreffenden Jahres erworben wurde, bis zum 31.5., andernfalls bis zum 15.7.
Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung auch eine Begründung für den Zweitstudienwusch bei. Mit einer Ausnahme (Fallgruppe 2; wissenschaftliche Gründe) legt hochschulstart.de fest, wieviele Punkte Sie für den von Ihnen geltend gemachten Grund erhalten.
Wenn Sie wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Sie füllen das Formular "Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen" aus (unter www.hochschulstart.de bzw. im Infoheft von hochschulstart.de). Dieses Formular senden Sie bitte möglichst 6 Wochen vor Bewerbungsschluss zusammen mit Ihrer Begründung für das Zweitstudium sowie allen Unterlagen, die geeignet sind, Ihre bisherige wissenschaftliche und praktische Tätigkeit sowie die geplante spätere wissenschaftliche Tätigkeit zu belegen, an das Studierendensekretariat.
- Das Studierendensekretariat kümmert sich universitätsintern um die Erstellung eines Gutachtens durch eine/n Fachvertreter/in und übermittelt dieses an hochschulstart.de.
- hochschulstart.de führt das Zulassungsverfahren für die Zweitstudienbewerber/innen durch; Sie erhalten von dort einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.