Einschreibung zum Promotionsstudium für bereits an der JGU immatrikulierte Studierende
Frist
Als Fristen für die Umschreibung in das Promotionsstudium gelten
- für den Studienbeginn zum Wintersemester: möglichst bis 01.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.09.
- für den Studienbeginn zum Sommersemester: möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.03.
Eine Verlängerung dieser Fristen ist auf begründeten Antrag im Einzelfall bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn möglich (den jeweiligen Vorlesungsbeginn finden Sie unter Fristen und Termine).
Verfahren
Sie melden sich zurück und stellen online über JOGU-StINe einen Antrag auf Umschreibung in den Promostionsstudiengang, den Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben im Studierenden Service Center einreichen.Zusätzlich benötigen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses sowie die Annahmebestätigung des zuständigen Dekanats, dass Sie als Promovend/in am Fachbereich angenommen worden sind.
Für die Einschreibung zur Promotion in den Fachbereichen 01 und 03 genügt eine Bestätigung der Doktormutter/des Doktorvaters.