Einschreibung zum Promotionsstudium für bereits an der JGU immatrikulierte Studierende

Frist

Als Fristen für die Umschreibung in das Promotionsstudium gelten
 

  • für den Studienbeginn zum Wintersemester: möglichst bis 01.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.09. 
  • für den Studienbeginn zum Sommersemester: möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.03.

 

Eine Verlängerung dieser Fristen ist auf begründeten Antrag im Einzelfall bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn möglich (den jeweiligen Vorlesungsbeginn finden Sie unter Fristen und Termine).

Verfahren

Sie melden sich zurück und stellen online über JOGU-StINe einen Antrag auf Umschreibung in den Promostionsstudiengang, den Sie bitte ausgedruckt und unterschrieben im Studierenden Service Center einreichen.

Zusätzlich benötigen Sie eine Kopie Ihres Abschlusszeugnisses sowie die Annahmebestätigung des zuständigen Dekanats, dass Sie als Promovend/in am Fachbereich angenommen worden sind.

Für die Einschreibung zur Promotion in den Fachbereichen 01 und 03 genügt eine Bestätigung der Doktormutter/des Doktorvaters.

 

Bescheid

Sie erhalten keinen Bescheid; das Studierendensekretariat schickt Ihnen die Studienbescheinigungen für das nächste Semester mit Ihrem neuen Studiengang zu.

Hinweis zur Einschreibung

Die Einschreibung erfolgt zunächst befristet auf 4 Jahre. Wenn Sie dann weiterhin als Promovend/in eingeschrieben sein möchten, müssen Sie eine Bestätigung über die Fortführung der Promotion beim Studierendensekretariat einreichen. Das Promotionsvorhaben soll innerhalb von 6 Jahren abgeschlossen sein. Danach ist eine Einschreibung als Promovend/in nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.   
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