Fachwechsel in zulassungsfreie Fächer

Frist

  • für den Studienbeginn zum Wintersemester: möglichst bis 01.07. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.09. 
  • für den Studienbeginn zum Sommersemester: möglichst bis 15.01. (Rückmeldefrist), spätestens bis 01.03.

Eine Verlängerung dieser Fristen ist auf begründeten Antrag im Einzelfall bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn möglich (den jeweiligen Vorlesungsbeginn finden Sie unter dem Link "Wichtige Fristen und Termine" in der rechten Spalte.).
Als triftig erkennen wir nachgewiesene Gründe an, die es Ihnen objektiv unmöglich gemacht haben, die Bewerbungsfrist einzuhalten. Außerdem muss erkennbar sein, dass aus der Nichtgewährung einer Fristverlängerung und der daraus resultierenden Verschiebung des Studienbeginns ein gravierender und unzumutbarer Nachteil entstehen würde.  

Verfahren

Sie melden sich zurück und stellen einen Antrag auf Fachwechsel an das Studierendensekretariat. Den Antrag erhalten Sie
  • zum Download (siehe rechte Spalte)
  • persönlich im Studierenden Service Center der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Bitte reichen Sie Ihr Studienbuch mit ein, wenn Sie sich vor dem Jahr 2000 eingeschrieben haben.  

Bescheid

In zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie auf jeden Fall einen Studienplatz. Sie erhalten keinen Bescheid; das Studierendensekretariat schickt Ihnen die Studienbescheinigungen für das nächste Semester mit Ihrem neuen Studiengang zu.   557.php
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Forum 1, 1. OG
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Hotline +49 6131 39-22122 
Fax +49 6131 39-2540 

Öffnungszeiten

Infodesk: Mo-Do 9-16 h, Fr 9-13 h

Sachbearbeitung: Mo-Fr 10-12 h, Di und Do 13:30-15:30 h

 

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