Auslandssemester ohne Anrechnung auf das Studienkonto

Auslandssemester ohne Anrechnung auf das Studienkonto

Was gilt als Auslandssemester?

Für ein freiwilliges Auslandssemester oder ein solches, das gemäß der Prüfungsordnung des Studiengangs verpflichtend absolviert werden muss, erfolgt keine Regelabbuchung vom Studienkonto.

Dabei müssen folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie waren Gasthörerin oder Gasthörer oder eingeschriebene/r Studierende/r an einer ausländischen Hochschule und
  • Sie haben dieses im Rahmen eines Studiums an einer Hochschule in Rheinland-Pfalz absolviert und
  • der Aufenthalt an der ausländischen Hochschule hat sich über mehr als sieben Unterrichtswochen eines Semesters erstreckt und
  • Sie waren für das betreffende Semester nicht an der Universität Mainz beurlaubt.

Es spielt keine Rolle, ob Sie Studien- und Prüfungsleistungen während des Auslandsstudiums erbracht haben.

Frist

Ein Antrag auf die Berücksichtigung eines Auslandssemesters soll in der Regel während des Auslandsaufenthaltes gestellt werden, spätestens aber bis zum Ablauf des Folgesemesters für das der Antrag gestellt wird (Ausschlussfrist).

Antrag

> Antrag

Wichtig: Für die Antragstellung benötigen Sie eine Bescheinigung als Gasthörerin oder Gasthörer oder als eingeschriebene Studierende oder eingeschriebener Studierender an einer ausländischen Hochschule bzw. als Praktikant/in in einem ausländischen Unternehmen mit genauen Angaben über den Zeitraum des Aufenthalts.

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