Regelung für die Erweiterungsprüfung im Staatsexamensstudiengang Lehramt an Gymnasien
Wenn Sie im auslaufenden Staatseexamensstudiengang Lehramt an Gymnasien an der JGU studieren, haben Sie zwei Möglichkeiten, um eine Erweiterungsprüfung abzulegen:
- Wenn Sie die Erweiterungsprüfung nach der Regelung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Mai 1982 in der Fassung vom 29. September 2005 (§ 27) absolvieren wollen, können Sie sich zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung einschreiben, wenn Sie bereits das erste Staatsexamen für Lehramt an Gymnasien erfolgreich abgeschlossen haben. Sofern seitens des Faches bestätigt wird, dass das erforderliche Lehrangebot zur Verfügung steht, können Sie sich auch bereits während des Studiums für die Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung einschreiben (§ 24 Abs. 1 "Ordnung zur Zulassung und Einschreibung von Studienbewerberinnen und Studienbewerbern an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Einschreibeordnung)"). Die Einschreibung ist in der Regel auf zwei Semester befristet. Das Ablegen der Erweiterungsprüfung ist nach dieser Regelung nur noch bis zum 30. September 2015 möglich.
- Wenn Sie sich bereits vor Ablegen des ersten Staatsexamens in den lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengang (Erweiterungsprüfung) einschreiben möchten, absolvieren Sie für die Erweiterungsprüfung ca. 6 Module aus dem regulären Studiengang Bachelor/Master of Education.
- Studierende des Staatsexamensstudienganges LAGym mit den Fächern Bildende Kunst oder Musik haben im Rahmen des lehramtsbezogenen Zertifikatsstudiengangs (Erweiterungsprüfung) die Möglichkeit, Prüfungs- und Studienleistungen im Umfang von zwei Modulen abzulegen, um die uneingeschränkte Lehrbefähigung im nicht-künstlerischen Beifach zu erlangen (siehe § 6 Absatz 4 der Landesverordnung über die Anerkennung von Hochschulprüfungen für die Lehrämter an Schulen in der Fassung vom 28. September 2012).
Informationen zum Studium einer dritten Fachwissenschaft im Bachelor/Master of Education finden Sie hier.