Studienbescheinigungen/Semesterticket
- die Studienbescheinigungen für das kommende Semester, die Sie z.B. bei der Kindergeldkasse oder bei einem Arbeitgeber einreichen können.
- die Bescheinigung für das BAföG-Amt, die Sie benötigen, wenn Sie BAföG beantragen oder beziehen.
- das Stammdatenblatt, das Ihren Studienverlauf dokumentiert und das Sie zusammen mit Ihren Leistungsnachweisen in Ihrem Studienbuch abheften.
- den Studierendenausweis bzw. das Semesterticket, die nur zusammen mit einem Personalausweis gültig sind.
- Einen Überweisungsträger für die Rückmeldung zum folgenden Semester.
Was tun, wenn...
... ich das Semesterticket/ das Stammdatenblatt/ das Studienbuch verloren habe?
Bitte zahlen Sie die Verwaltungsgebühr- mit EC-Karte im Studierenden Service Center oder
- per Überweisung oder Bareinzahlung auf unten genanntes Konto.
Wir stellen die Zweitschrift bereits vor dem Eingang der Zahlung auf dem Konto aus, wenn Sie Zahlungsbeleg und Kontoauszug vorlegen. Sie können die Zweitschrift entweder persönlich abholen oder sich zusenden lassen. In letzterem Fall reichen Sie bitte an einen frankierten Rückumschlag (DIN C6 lang, 0,58 EUR) ein.
Verwaltungsgebühr:
- Zweitausdruck des Semestertickets: je Ticket 15 EUR
- Zweitausdruck des Stammdatenblatts oder Zweitausfertigung des Studienbuchs:
- für ein Semester: 15 EUR
- für zwei Semester : 20,28 EUR
- für drei und mehr Semester: 25,56 EUR
- Zweitausfertigung des Studienbuchs, vor SoSe 2000 ausgestellt: 25,56 EUR
Kontoverbindung:
Empfänger: Studsek Uni Mainz
BLZ: 550 501 20 (Sparkasse Mainz)
Konto-Nr.: 200 018 406
Verwendungszweck: "Zweitschrift Uni Mainz" sowie Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer
Wichtig: Bitte verwenden Sie ausschließlich diese Bankverbindung. Es handelt sich nicht um das Konto, auf das Sie Ihren Semesterbeitrag überweisen! Bitte geben Sie zusätzlich unbedingt Ihren Namen und Ihre Matrikelnummer an, sonst kann die Überweisung nicht zugeordnet werden.
... ich weitere Studienbescheinigungen benötige?
Auf den Studienbescheinigungen sind lediglich Ihr Studiengang und die Anzahl Ihrer Fach- und Hochschulsemester angegeben. Sie gelten nicht als Semesterticket! Wenn Sie zusätzliche Studienbescheinigungen benötigen, können Sie diese direkt im Studierenden Service Center abholen (Personalausweis oder Pass erforderlich) oder schriftlich gegen einen frankierten Rückumschlag dort anfordern. Bitte geben Sie Name und Matrikelnummer an sowie die Semester, für die Sie eine Bescheinigung benötigen....ich an der Universität Mainz eingeschrieben bin und eine Studienzeiten-Bescheinigung benötige?
Eine Studienzeiten-Bescheinigung zum Nachweis Ihres Studienverlaufs gegenüber anderen Behörden wird grundsätzlich nicht ausgestellt. Verwenden Sie in diesen Fällen Ihr Studienbuch und weisen Sie anhand Ihrer Stammdatenblätter und Leistungsnachweise Ihren Studienverlauf nach.
Ausnahme:
Studienzeiten-Bescheinigungen zur Vorlage beim Prüfungsamt Rechtswissenschaft oder bei der Ausländerbehörde fordern Sie mit dem Antrag schriftlich beim Studierendensekretariat an. Geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie studiert haben und ob sich seither Ihr Familienname geändert hat. Sie erhalten die Bescheinigung gegen einen frankierten Rückumschlag kostenfrei zugeschickt.
... ich nicht mehr an der Universität Mainz eingeschrieben bin und eine Studienzeiten-Bescheinigung z.B. für die gesetzliche Rentenversicherung benötige?
Bitte fordern Sie die Studienzeiten-Bescheinigung mit dem Antrag (PDF) schriftlich beim Studierendensekretariat an. Geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie studiert haben und ob sich seither Ihr Familienname geändert hat. Sie erhalten die Bescheinigung gegen einen frankierten Rückumschlag kostenfrei zugeschickt.Es handelt sich hierbei nicht um Studienbescheinigungen für derzeit an der Universität Mainz eingeschriebene Studierende!
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 bis 8 Wochen.