European Credit Transfer System (ECTS)
European Credit Transfer System – ECTS
Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (European Credit Transfer System – ECTS) ist ein Transfer- und Akkumulierungssystem für erbrachte Studienleistungen. Studierende erhalten für jede erfolgreich abgeschlossene Lehrveranstaltung eine bestimmte Anzahl von vorher festgelegten Kreditpunkten (so genannte ECTS-Punkte). Diese Punkte spiegeln die Quantität der erbrachten Studienleistungen; zur qualitativen Bewertung von Studienleistungen werden zusätzlich so genannte ECTS-Noten nach einer international einheitlichen Skala vergeben, die von A (excellent) bis F (fail) reicht.
ECTS wurde ursprünglich geschaffen, um den Transfer von Studienleistungen innerhalb Europas zu ermöglichen und so die innereuropäische Mobilität der Studierenden zu erhöhen. Die Anrechenbarkeit der Studienleistungen führt zur besseren Integration eines Auslandsaufenthaltes in den Studienverlauf. Inzwischen dient ECTS auch der Anerkennung von an anderen Universitäten innerhalb Deutschlands erbrachten Studienleistungen, etwa bei einem Studienortwechsel.
Mit der Einführung gestufter Studiengänge (Bachelor, Master) an deutschen Universitäten wird ECTS zunehmend auch zur Akkumulation von Studienleistungen genutzt. Gestufte Studiengänge sehen statt der herkömmlichen Zwischen- und Abschlussprüfung mehrere studienbegleitende Prüfungen vor, für die jeweils eine bestimmte Punktzahl vergeben wird. Der Studiengang gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die laut Studienordnung vorgeschriebene Punktzahl erreicht ist.
Die wichtigsten ECTS-Kriterien
- ECTS-Punkte werden nach dem Arbeitsaufwand der Studierenden vergeben.
Dieser umfasst sowohl die Zeit der Anwesenheit in der Veranstaltung (Kontaktzeit) als auch die Zeiten für die Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung. - Es werden 30 Punkte für ein Semester (für die gesamte Fächerkombination) vergeben, bei einer Regelstudienzeit von acht Semestern insgesamt 240 Punkte für das Studium bis zu den Abschlussprüfungen.
- Bei einer Festlegung auf 1800 Stunden studentischer Arbeitsbelastung pro Jahr entspricht 1 ECTS-Punkt 30 Arbeitsstunden (1 Arbeitsstunde = 1,0 Zeitstunde).
Die Zuordnung der ECTS-Punkte ergibt sich aus dem Verhältnis des für eine Veranstaltung veranschlagten Arbeitsaufwandes zu der für ein Studienjahr insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit (1800 Zeitstunden). SWS dienen nicht als Berechnungsgrundlage. - In allen Veranstaltungen eines Studienganges müssen ECTS-Punkte erwerbbar sein.
- Punkte werden nur für erfolgreich absolvierte Veranstaltungen vergeben, unabhängig von einer Benotung der Leistung.
- Wichtigste Elemente von ECTS sind
- transcript of records (das Stammblatt, das die absolvierten Studiendaten ausweist)
- learning agreement (das Studienabkommen im Sinne eines trilateralen Lernvertrags
- zwischen Studierendem, Heimathochschule und Gasthochschule)
- information package (das Informationspaket).
ECTS an der JGU
- Studierende der JGU können in zahlreichen Fächern Kreditpunkte erwerben.
- Gaststudierenden aus dem europäischen Ausland sowie Mainzer Studierenden im europäischen Ausland wird durch die Vergabe von Kreditpunkten der Transfer akademischer Leistungen bei der Rückkehr an die Heimatuniversität erleichtert.
- In einzelnen Fächern bzw. Studiengängen ist es zudem möglich, das komplette Studium in Mainz auf der Grundlage von ECTS durchzuführen.
- Die JGU strebt an, in den nächsten Jahren ECTS in allen Fächern einzuführen und ein transparentes, auf möglichst einheitlichen Kriterien basierendes Punktevergabesystem zu verwenden.