Antrag

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG stellen möchten, besorgen Sie sich die Unterlagen, legen die erforderlichen Bescheinigungen bei und reichen Sie beim für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsforderung ein.

    Antragsunterlagen

    Die Unterlagen können Sie auf der Seite des Bundesministeriums herunterladen, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung abholen oder gegen einen frankierten Rückumschlag anfordern.

    Ab wann kann der Antrag gestellt werden?

    Erstantrag

    Den Erstantrag können Sie stellen, sobald Sie wissen, dass Sie einen Studienplatz erhalten haben und sich an der Hochschule einschreiben werden. Ist die Einschreibung erfolgt, reicht man die Einschreibebestätigung (Formblatt 2 / Immatrikulationsbescheinigung) nach. Erst nach Vorlage der Einschreibebestätigung ist dann eine abschließende Bearbeitung des Erstantrages möglich. Stellen Sie den Antrag bitte rechtzeitig. Die Leistungen nach dem BAföG können frühestens ab dem Antragsmonat bewilligt werden; eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.
    Sollten Sie die erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig zur Verfügung haben, ist es zur Fristwahrung ausreichend, einen schriftlichen formlosen Antrag zu stellen (z.B. mit folgender Formulierung: "Hiermit beantrage ich Leistungen nach dem BAföG für die Ausbildung X an der Ausbildungsstätte Y. Die Antragsunterlagen reiche ich nach. Ort, Datum, Unterschrift").

    Wiederholungsantrag

    Der Wiederholungsantrag sollte spätestens 2 Monate vor Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes eingereicht werden. Die Immatrikulationsbescheinigung muss nach Erhalt nachgereicht werden.

    Erforderliche Unterlagen

    Erstantrag

    • Formblatt 1 (Antrag)
    • Anlage zum Formblatt 1 (Schulischer und beruflicher Werdegang)
    • Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG) 
    • Formblatt 3 (Erklärung der Eltern)

    Darüber hinaus:

    • Steuerbescheid der Eltern in Kopie oder andere Einkommensnachweise (vorletztes Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums) 
    • Mietkostenbescheinigung (wenn Antragsteller/in nicht bei den Eltern wohnt) 
    • Krankenkassenbescheinigung (wenn Antragsteller/in selbst beitragspflichtig krankenversichert ist)

    wenn Geschwister vorhanden sind, zusätzlich ggf.:

    • Berufsausbildungsvertrag (sofern diese in Berufsausbildung sind) 
    • Verdienstbescheinigung (sofern diese in Berufsausbildung sind) 
    • Immatrikulationsbescheinigung (sofern diese studieren) 
    • Schulbescheinigung (sofern diese im 10. oder höheren Schuljahr sind)

    Wiederholungsantrag

    • Formblatt 1 (Antrag)
    • Formblatt 3 (Erklärung der Eltern) 
    • Formblatt 5 (Bescheinigung nach § 48 BAföG) - einmalig, für den Antrag ab dem 5. Fachsemester -

    Darüber hinaus:

    • Steuerbescheid der Eltern in Kopie oder andere Einkommensnachweise (vorletztes Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums) 
    • Mietkostenbescheinigung (wenn Antragsteller/in nicht bei den Eltern wohnt)
    • Krankenkassenbescheinigung (wenn Antragsteller/in selbst beitragspflichtig krankenversichert ist)

    wenn Geschwister vorhanden sind, zusätzlich ggf.:

    • Berufsausbildungsvertrag (sofern diese in Berufsausbildung sind)
    • Verdienstbescheinigung (sofern diese in Berufsausbildung sind) 
    • Immatrikulationsbescheinigung (sofern diese studieren)
    • Schulbescheinigung (sofern diese im 10. oder höheren Schuljahr sind)

     

     

     

     

     

     

     

     

    1986.php

    Search Content
    Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen