Das Deutschlandstipendium an der JGU

Zum Sommersemester 2011 ist das Deutschlandstipendium gestartet. Mit diesem Stipendium sollen besonders begabte und leistungsfähige Studierende unterstützt werden. Bewerben können sich:
  • Studierende im ersten Fachsemester (SoSe 2013 = 1. Hochschulsemester und 1. Fachsemester) mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur sowie Erstsemester, die auf Grund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind,
  • Studierende ab dem 2. Fachsemester, die bisher während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen erzielt haben.

Die JGU vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien. Leistung und Begabung können nach dem Stipendienprogrammgesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (SoSe 2013) durch
    a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten
    b) die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt  (Abiturzeugnis sowie die Immatrikulation für Erstsemester sind gegebenenfalls nachzureichen)
  • für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Fachsemester durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder eines Vordiploms, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:

  1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  2. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (nicht rückzahlbar). Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der JGU immatrikuliert ist.  

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschland-Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.  

Das Stipendium wird für zwei Semester (Bewilligungszeitraum) und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt.

Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt.

Der Bewerbungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ist jeweils zu richten an:

  • für Erstsemester: Förderungsabteilung der JGU
  • für alle anderen Studierenden: Dekanat des Fachbereiches des 1. Studienfaches.

Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2013 endete am 31. Januar 2013.    

Das Deutschlandstipendium der Universität Mainz wird nur einmal im Jahr ausgeschrieben.

Die nächste Bewerbung ist voraussichtlich erst wieder zum Sommersemester 2014 möglich.

Ansprechpartner für das Deutschland-Stipendium bei der Förderungsabteilung unserer Universität: 

  • Lehr, Martina: 06131/39-24804,
  • Kowalczyk, Waldemar: 06131/39-20240,  

 Weitere Informationen zum Deutschland-Stipendium erhalten Sie auf der Internetseite www.deutschland-stipendium.de.

Sie möchten sich am Deutschlandstipendium als Förderer beteiligen? Weitere Informationen finden Sie hier.


Inhalte durchsuchen

www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Förderungsabteilung
Forum, Eingang 6, 1. OG
Saarstr. 21
D 55122 Mainz
Tel +49 6131 39-24804 oder -20240
Hotline
Fax +49 6131 39-25452
persönliche Beratung: Di  u. Do 12:00-15.00 Uhr oder nach Vereinbarung

Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen