Das Deutschlandstipendium an der JGU

Zum Sommersemester 2011 ist das Deutschlandstipendium gestartet. Mit diesem Stipendium sollen besonders begabte und leistungsfähige Studierende unterstützt werden.

Für den jetzt anstehenden Förderungszeitraum ab Sommersemester 2012 können voraussichtlich 120 Stipendien vergeben werden.

Bewerben können sich

  • Studierende im ersten Fachsemester (WS 2011 / 2012 oder SoSe 2012) mit einem herausragenden Notendurchschnitt im Abitur bzw. Fachabitur sowie Erstsemester, die auf Grund beruflicher Qualifikation eingeschrieben sind,
  • Studierende ab dem 2. Fachsemester, die bisher während ihres Studiums besonders herausragende Leistungen erzielt haben.

 

Die JGU vergibt die Stipendien nach den vom Stipendiengesetz und der hierzu ergangenen Rechtsverordnung festgelegten Auswahlkriterien. Leistung und Begabung können nach dem Stipendienprogrammgesetz insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

  • für Studienanfängerinnen und Studienanfänger (z.B. Wintersemester 2011/2012 oder SoSo 2012) durch
    a) die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und unter besonderer Berücksichtigung der für das gewählte Studienfach relevanten Einzelnoten
    b) die besondere Qualifikation, die zum Studium an dieser Hochschule berechtigt,

    (Abiturzeugnis sowie die Immatrikulation für Erstsemester sind gegebenenfalls nachzureichen)
  • für bereits immatrikulierte Studierende ab dem 2. Fachsemester durch die bisher erbrachten Studienleistungen, insbesondere die erreichten ECTS-Punkte oder Ergebnisse einer Zwischenprüfung oder eines Vordiploms, für Studierende eines Master-Studiengangs auch die Abschlussnote des vorausgegangenen Studiums.

Bei der Gesamtbetrachtung des Potentials der Bewerberin oder des Bewerbers werden außerdem insbesondere berücksichtigt:

  1. besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
  2. außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement oder die Mitwirkung in Religionsgesellschaften, Verbänden oder Vereinen
  3. besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehendes Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, die Mitarbeit im familiären Betrieb, studienbegleitende Erwerbstätigkeiten, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.

Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 300 Euro und wird als Zuschuss gewährt (nicht rückzahlbar). Die Auszahlung setzt voraus, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat an der JGU immatrikuliert ist.  

Das Stipendium wird nicht auf die Leistungen nach dem BAföG angerechnet. Das Deutschland-Stipendium wird nicht vergeben, wenn der oder die Studierende bereits von einer anderen Einrichtung leistungsbezogene Förderung erhält. Ausnahmen hiervon sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Auf das Stipendium besteht kein Rechtsanspruch.  

Das Stipendium wird für zwei Semester (Bewilligungszeitraum) und längstens für die Dauer der Regelstudienzeit in dem jeweiligen Studiengang bewilligt.

Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer auf Antrag verlängert werden.

Wechselt der Stipendiat oder die Stipendiatin während des Bewilligungszeitraums die Hochschule, wird das Stipendium entsprechend der bisherigen Bewilligung ein Semester lang fortgezahlt.

Der Bewerbungsantrag mit den entsprechenden Nachweisen ist jeweils zu richten an:

Die Bewerbungsfrist endet am 31. Januar 2012.

 

Ansprechpartner für das Deutschland-Stipendium bei der Förderungsabteilung unserer Universität: 

 

Weitere Informationen zum Deutschland-Stipendium erhalten Sie auf der Internetseite www.deutschland-stipendium.de.

Sie möchten sich am Deutschlandstipendium als Förderer beteiligen? Weitere Informationen finden Sie hier.

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