Förderungsstipendium - Stipendienstiftung Rheinland-Pfalz

    Förderungsstipendien werden nur an Nachwuchskräfte vergeben, die weiter für wissenschaftliche/künstlerische Berufe ausgebildet werden sollen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie auf Grund ihrer bisherigen Leistungen förderungswürdig sind und zu erwarten ist, dass sie auch künftig den an sie zu stellenden erhöhten Anforderungen entsprechen. Dabei ist davon auszugehen, dass den für das Förderungsstipendium ausgewählten Studierenden, Diplomanden oder Doktoranden die Möglichkeit gegeben werden soll, sich möglichst unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen der weiteren Ausbildung zu widmen. Das überwiegende Merkmal ihrer Tätigkeit muss die weitere Ausbildung sein.

    Förderungsstipendien werden nur in Zusammenhang mit eigenen laufenden wissenschaftlichen/künstlerischen Arbeiten als Förderungsmittel vergeben (Magisterarbeit, Staatsexamensarbeit, Diplomarbeit, Doktorarbeit, selbständige wissenschaftliche Arbeit in einem Forschungsprojekt). Bei der Auswahl der Förderungsstipendiaten ist ein strenger Maßstab anzulegen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Förderungsstipendiums besteht nicht. Studierende aus Entwicklungsländern (ausgenommen Doktoranden mit Studienabschluss) unterschreiben bei der Antragsabgabe im Dekanat eine Erklärung, dass sie im Falle einer Förderung das Stipendium in der Erwartung erhalten nach Abschluss ihres Studiums in ihr Heimatland zurückzukehren.

    1. Förderungszeitraum und Förderungsbetrag

    Förderungsstipendien werden für höchstens sechs Monate bewilligt. Stipendiaten mit Hochschulabschluss erhalten monatlich 370,-- Euro, ohne Hochschulabschluss 340,-- Euro. Das Stipendium kann nur in besonders begründeten Fällen verlängert werden.

    Der Förderungszeitraum beginnt regelmäßig zum 1.4., 1.7. und 1.11. eines Jahres.

    Mit der Gewährung eines Förderungsstipendiums dürfen keine Dienstleistungen verbunden sein.

    2. Wissenschaftliche/ künstlerische Qualifikation

    Die wissenschaftliche/künstlerische Qualifikation ist durch zwei ausführliche Gutachten von Hochschullehrern (1. Gutachten vom betreuenden Professor und 2. Gutachten durch einen weiteren Professor) zu bestätigen. Zusätzlich ist die Benotung für die erbrachten Studienleistungen anzugeben. Zeugnisse von Vor- oder Zwischenprüfungen sowie gegebenenfalls von Abschlussprüfungen sind vorzulegen. Ein Anschreiben, ein einseitiges Exposé und ein vollständiger Bildungsgang sind einzureichen.

    3. Bezahlte Tätigkeiten

    Es ist zu berücksichtigen, dass Förderungsstipendien neben Stipendien der Deutschen Studienstiftung (dies gilt nicht für das Büchergeld), der Dr. G. Scheuing-Stiftung und der Graduiertenförderung nicht möglich sind.

    Da das Förderungsstipendium voll auf BAföG-Leistungen angerechnet wird, sollten sich Bezieher dieser Leistungen frühzeitig vom BAföG-Amt der Universität beraten lassen, ob gegebenenfalls für die Dauer der Stipendiengewährung ein Verzicht auf BAföG-Leistungen zu empfehlen ist.

    Werden sonstige bezahlte Tätigkeiten ausgeübt, sind diese anzugeben. Die Fachbereiche werden darauf hingewiesen, dass, sofern nur für einen Förderungswürdigen ein Betrag zur Verfügung steht, bei zwei gleichwertigen Kandidaten der berücksichtigt werden soll, der keine vergütete Tätigkeit ausübt. Die Prioritäten legt die jeweilige Kommission des Fachbereiches fest.

    4. Eigene wissenschaftliche/ künstlerische Arbeiten

    Das Thema der eigenen wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Arbeit ist anzugeben. Dem Antrag sind zwei Gutachten von Hochschullehrern beizufügen (siehe unter 2.) 

    5. Befürwortung des Antrags

    Die Befürwortung des Antrages soll durch eine Kommission des Fachbereiches erfolgen. Die Kommission legt Prioritäten und die Reihenfolge der Stipendiaten fest und begründet diese. Der Senatsausschuss für die Vergabe von Förderungsstipendien kann von der Prioritätenliste des Fachbereiches abweichen.

    Es ist zu berücksichtigen, dass jede gute wissenschaftliche/künstlerische Leistung förderungswürdig ist.

    6. Reihenfolge der Antragsstellung

    Der Dekan prüft die formalen Voraussetzungen für die Antragstellung, leitet die Anträge an die Stipendienkommission des Fachbereiches zur Überprüfung; diese legt die Prioritäten und die Reihenfolge der Antragsteller fest und leitet die Anträge mit den entsprechenden Unterlagen und Begründungen dem Senatsausschuss zur Entscheidung zu. 26143.php
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