Bewerbungsverfahren für den Bachelor of Education (zulassungsbeschränkt)

Sie interessieren sich für ein Lehramtsstudium (Bachelor of Education)?

Das obligatorische Lehramtsfach Bildungswissenschaften ist nicht zulassungsbeschränkt.

Sobald jedoch eine oder beide Fachwissenschaft/en, die Sie gewählt haben, zulassungsbeschränkt ist/sind, gilt für Ihre Bewerbung das Verfahren für universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Bewerbungsfrist

Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester:

15. Juli

Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester:

15. Januar

Sobald eine Fachwissenschaft Ihrer Studien­fachkombination zulassungs­beschränkt ist, gilt für den gesamten Studiengang die Be­werbungs­­frist für zulassungs­beschränk­te Studien­gänge!

Abweichende Bewerbungsfristen für "Altabiturient/innen" existieren bei den universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen der JGU nicht!

Bewerbungsverfahren

Ihre Bewerbung erfolgt über ein Online-Formular.

Auswahlverfahren

Für Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörige gilt folgendes Verfahren:

80% der Studienplätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird derzeit in den universitätsintern zulassungsbeschränkten grundständigen Fächern an der JGU nur nach dem Kriterium „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ durchgeführt.

Die Werte der letzten Semester können Sie in der NC-Tabelle nachlesen.

Für die Fachwissenschaften SportMusik und Bildende Kunst ist (zusätzlich) das Bestehen einer Eignungsprüfung Voraussetzung für eine Zulassung. 

Es kann ein Bonus von 0,3 für eine mindestens einjährige Zugehörigkeit zum A-, B- oder C-Kader einer Sportart während der letzten zwei Jahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) vergeben werden. Eine Bescheinigung erhalten Sie beim zuständigen Bundessportverein.

Bescheid

Sie werden benachrichtigt, ob Sie einen Studienplatz in beiden Fachwissenschaften erhalten haben (Zulassung), ob Sie nur in einer der beiden oder keiner Fachwissenschaft zugelassen werden konnten (Teilzulassung).

Bei einer Zulassung:
Sie entscheiden, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten, oder nicht.
Wenn ja, müssen Sie den Semesterbeitrag in der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist überweisen und noch erforderliche Unterlagen nachreichen. ´
Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich.

Bei einer Teilzulassung:
Sie werden mit dem Bescheid über eine Teilzulassung aufgefordert, die Fachwissenschaft(en) für die Sie nicht zugelassen werden konnten, durch eine/zwei zulassungsfreie Fachwissenschaft(en) zu ersetzen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist nach, gilt Ihr gesamter Aufnahmeantrag als abgelehnt und Ihre Zulassung erlischt. 

 

Online-Bewerbung

 

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