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Studierendensekretariat
Universität Mainz
Studierenden Service Center
Forum 1, 1. OG
D 55099 Mainz
Hotline +49 6131 39-22122
Fax +49 6131 39-25402
E-Mail
Homepage
Infodesk: Mo-Do 9-16, Fr 9-13 h
Sachbearbeitung: Mo-Fr 10-12, Di, Do 13:30-15:30 h

Rückmeldung

Wenn Sie im nächsten Semester Ihr Studium weiterführen möchten, müssen Sie sich beim Studierendensekretariat zurückmelden.

Fristen (Rückmeldefrist)

Sie können den Semesterbeitrag auch vor dieser Frist überweisen.
Der Semesterbeitrag beträgt für das Wintersemester 2010/11 EUR 211,70 (Mainz) bzw. EUR 95,13 (nur für Studierende des FB 06 in Germersheim; der Betrag ist niedriger, da die Studierenden des FB 06 kein Semesterticket erhalten). Für Studierende, die studiengebührenpflichtig sind, fallen zusätzlich EUR 650,- bzw. bei Doppelstudium EUR 812,50 an.

Bitte beachten Sie, dass bis zu dem genannten Datum der Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühr auf dem Konto der Universität Mainz eingegangen sein muss!

Verfahren

Sie melden sich zurück, indem Sie den Semesterbeitrag und ggf. die Studiengebühr überweisen. Eine zusätzliche Mitteilung an das Studierendensekretariat ist nicht erforderlich. Verwenden Sie bitte den Überweisungsträger, den Sie Anfang des laufenden Semesters zusammen mit den Studienbescheinigungen zugesandt bekommen haben. Wer den Überweisungsträger nicht mehr besitzt, kann den Beitrag auch mit einem banküblichen Formular überweisen:
Empfänger:
Landeshochschulkasse Mainz
BLZ: 550 000 00 (Bundesbank Fil. Mainz)
Konto-Nr.: 550 015 21
Semesterbeitrag: EUR 211,70 (Wintersemester 2010/11)
(Semesterbeitrag nur für Studierende des FB 06 in Germersheim: EUR 95,13; der Betrag ist niedriger, da die Studierenden des FB 06 kein Semesterticket erhalten)
Für Überweisungen aus dem Ausland (Euro-Zone):
BIC: MARKDEF1550
IBAN: DE46 5500 0000 0055 0015 21

Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt unter Verwendungszweck folgenden Code an, damit die Überweisung zugeordnet werden kann:
Matrikelnummer Name. Beispiel: Angenommen, Ihre Matrikelnummer wäre die 1234567, Ihr Name Ulla Musterfrau. Dann geben Sie auf der Überweisung folgenden Verwendungszweck an: 1234567 Ulla Musterfrau.

Hinweis: Bei unberechtigter Nutzung der oben angegebenen Kontonummer erfolgt Strafanzeige.

Was tun, wenn....?

... ich die Rückmeldefrist versäumt habe?

In diesem Fall muss zusätzlich der Betrag von 15 Euro für den erhöhten Verwaltungsaufwand auf die gleiche Bankverbindung überwiesen werden.

... ich nicht mehr genau weiß, ob ich den Beitrag schon überwiesen habe?

 Bitte kontrollieren Sie zunächst die Kontoauszüge Ihrer Bank bzw. Sparkasse. Wenn Ihnen in absehbarer Zeit kein Zugriff auf Ihre Kontoauszüge möglich ist, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

... ich eine Bescheinigung über die gezahlten Semesterbeiträge für das Finanzamt benötige?

Das Finanzamt akzeptiert als Beleg für die Zahlung des Semesterbeitrags die Studienbescheinigung und einen Kontoauszug Ihres privaten Kontos. Informationen zur Höhe des Semesterbeitrags in den vergangenen Semestern finden Sie in der rechten Spalte unter 'Download'.

 
Johannes Gutenberg-Universität Mainz, 02.02.2010
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