Filmwissenschaft/ Mediendramaturgie (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

in allen Fachsemestern universitätsintern zulassungsbeschränkt

Bewerbung:

über das Studierendensekretariat der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 15.05.

Sommersemester: 01.10. - 15.11.

vorausgehende Bachelor:

Filmwissenschaft (B.A.)

Homepage:

Instituts für Film-, Theater- und empirische Kulturwissenschaft -
Filmwissenschaft & Mediendramaturgie

Fachbereich:

Fachbereich 05 - Philosophie und Philologie

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

 

 

Zugangsvoraussetzungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses im Kernfach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur/Theater/Film, im Beifach Filmwissenschaft oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach mit mindestens 50 Kreditpunkten im Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Sofern das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, müssen bis Bewerbungsschluss mindestens 34 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiengangs ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt wird, das die geforderten 50 Leistungspunkte vollständig nachweist.

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache. (Ein Nachweis ist nicht erforderlich).

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Weitere Informationen rund ums Praktikum sowohl im Inland als auch im Ausland erhalten Sie im Portal des Career Service.

Information/Beratung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

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