Zulassungsbeschränkte Fächer

In einer ganzen Reihe von Studienfächern überschreitet die Zahl der Bewerber/innen regelmäßig die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze bei weitem, so dass eine Zulassungsbeschränkung erforderlich ist. Zu unterscheiden ist hier zwischen den bundesweit zulassungsbeschränkten Fächern und denjenigen, die einer universitätsinternen Zulassungsbeschränkung unterliegen.

Für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ist für Deutsche, Bildungsinländer/innen und Angehörige der EU eine Bewerbung über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund notwendig; dies betrifft derzeit Medizin (Staatsexamen), Pharmazie (Staatsexamen) sowie Zahnmedizin (Staatsexamen).

Für universitätsintern zulassungsbeschränkte Fächer erfolgt die Bewerbung direkt an der Universität Mainz. Welche Fächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, können Sie stets aktuell auf den Internetseiten des Studierendenservices (siehe 'Weiterführende Links') erfahren. Hier werden auch etwaige beantragte Zulassungsbeschränkungen zum kommenden Semester rechtzeitig bekannt gegeben.

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