Neue Auswahlverfahren

Durch die 7. Novelle des Hochschulrahmengesetzes haben die Hochschulen seit dem WS 2005/06 die Möglichkeit, neben Abiturdurchschnittsnote und Wartezeit weitere Kriterien für die Auswahl der Studierenden (Deutsche und Bildungsinländer/innen)  heranzuziehen. Betraf dies zunächst die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge, so hat der rheinland-pfälzische Gesetzgeber durch die Änderung der Studienplatzvergabeverordnung bereits zum WS 2005/06 die Möglichkeit geschaffen, diese Neuregelung auch für universitätsintern zulassungsbeschränkte Fächer anzuwenden.

Die Studienplätze werden demnach in folgenden Quoten vergeben:

  • 20% der Plätze gehen an die Abiturbesten (alleinige Auswahl nach Durchschnittsnote)
  • 20% der Plätze werden über das Kriterium Wartezeit (Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind, und in denen der/die Bewerber/in nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war) vergeben
  • 60% der Plätze werden über Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) vergeben

Innerhalb des AdH können nach Maßgabe des Hochschulrahmengesetzes bzw. der Studienplatzvergabeverordnung folgende Kriterien Anwendung finden:

  1. Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnittsnote)
  2. gewichtete Einzelnoten, die über die fachspezifische Eignung Auskunft geben
  3. Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  4. Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit
  5. Ergebnis eines von der Hochschule durchzuführenden Gesprächs mit den Bewerberinnen und Bewerbern, das Aufschluss über die Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers und über die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf geben sowie zur Ver­meidung von Fehlvorstellungen über die Anforderungen des Studiums dienen soll
  6. Kombination von Kriterien nach den Buchstaben a-e

Wichtig ist hierbei, dass bei der Auswahlentscheidung dem Grad der Qualifikation (Abiturdurchschnitts­note) „ein maßgeblicher Einfluss gegeben werden“ muss.

Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Auswahlverfahren kann begrenzt werden (z.B. auf die dreifache Zahl der noch zur Verfügung stehenden Studienplätze). Die Vorauswahl erfolgt nach den Krite­rien der Buchst. a-d oder nach einer Verbindung dieser Maßstäbe; bei ZVS-Fächern kann auch der Grad der Ortspräferenz als Vorauswahlkriterium herangezogen werden.

Längerfristig hat sich die Universität Mainz dafür ausgesprochen, studiengangspezifische Testverfahren zu etablieren. Bis zur Entwicklung solcher Verfahren haben sich die Fächer übergangsweise mehrheitlich für die Beibehaltung der Abiturdurchschnittsnote als alleiniges Kriterium entschieden. Eine Übersicht über die aktuellen Auswahlverfahren findet sich unter dem nebenstehenden weiterführenden Link.

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