Studienkonten

Gemäß § 70 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes (HochSchG) vom 21.07.2003 ist das Erststudium an den Hochschulen des Landes gebührenfrei. Mit der Einschreibung erhalten die Studierenden für ein Erststudium ein Studienkonto mit einem Studienguthaben. Steht auf dem Konto kein ausreichendes Guthaben mehr zur Verfügung, wird von den Studierenden für jedes weitere Semester eine Gebühr in Höhe von 650 € erhoben.

Die Abteilung Studium und Lehre übernimmt im Zusammenhang mit der Studienkontenregelung folgende Aufgaben:

  • Administrative, technische sowie inhaltliche Umsetzung der Landesverordnung über die Einrichtung und Führung von Studienkonten
  • Information und Beratung der Studierenden (und Studieninteressierten)
  • Durchführung des Härtefall- und Bonusguthabenverfahrens
  • Information und Reporting
  • Beteiligung an der Weiterentwicklung des Studienkonten-Verfahrens hin zu einer leistungsbezogenen Abbuchung

Weitere ausführliche Informationen zu den Studienkonten an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz finden Sie auf den Internet-Seiten des Studierendenservices (siehe „Weiterführende Links“).

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