Überblick

Prüfungsordnungen

Jede Prüfung an der Hochschule wird auf der Grundlage einer Prüfungsordnung durchgeführt (§ 26 Abs. 1 Satz 1 HochSchG). Diese Ordnung muss das Verfahren vollständig und abschließend regeln und ist insofern für Prüfende wie für Prüfungskandidatinnen und -kandidaten verbindlich. Prüfungsordnungen enthalten Bestimmungen insbesondere über
  • den Zweck, den Aufbau (Vor- und Abschlussprüfungen, Teilprüfungen etc.) und die Art der Prüfungen (mündlich/schriftlich) sowie die Prüfungsgebiete, 
  • die wesentlichen Bedingungen für ein "ordnungsgemäßes" Studium (Regelstudienzeit, Stundenumfang, Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahllehrveranstaltungen etc.),
  • die Voraussetzungen für eine Zulassung zu den einzelnen Prüfungen (Sprachnachweise, Teilnahme- und Leistungsnachweise, andere Prüfungsleistungen etc.) sowie das entsprechende Antragsverfahren,
  • sämtliche Fristen im Zusammenhang mit Teilprüfungen und Abschlussprüfungen und deren Wiederholungen, insbesondere die Anmeldefristen, 
  • die Prüfungsberechtigten, die Dauer der Prüfung sowie die Bewertungsmaßstäbe und das Bewertungsschema (Noten), 
  • die Kriterien für das Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungsleistungen, Teilprüfungen und die Gesamtprüfung sowie die Bedingungen für die Wiederholgung von Prüfungen, 
  • Zeugnisse, Urkunden und sonstige Bescheinigungen sowie den mit der Abschlussprüfung erworbenen Akademischen Grad.

Darüber hinaus finden sich in den Prüfungsordnungen zahlreiche weitere Detailbestimmungen, die sowohl für die Prüfungen als auch für das Studium relevant sind.

Prüfungsordnungen werden vom Fachbereichsrat erlassen, müssen aber zusätzlich vom Präsidenten genehmigt werden (im Falle von Promotions- und Habilitiationordnungen vom Ministerium). Erst nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz treten sie in Kraft und sind somit verbindlich.

Studienpläne und Studienordnungen

Zusätzliche Bestimmungen, die nicht unmittelbar prüfungsrelevant sind, dennoch aber für ein "ordnungsgemäßes Studium" gelten, sind in Studienplänen bzw. in Studienordnungen enthalten. Sie sind allerdings den Prüfungsordnungen nachgeordnet, d.h. im Zweifelsfalle gibt immer die Regelung in der Prüfungsordnung den Ausschlag.

Studienpläne und Studienordnungen regeln den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf eines Studiums und enthalten vor allem beispielhafte Studienverlaufsempfehlungen. Diese Studienverlaufsempfehlungen sind zwar nicht verbindlich; sie geben aber dennoch eine sinnvolle Reihenfolge der einzelnen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlich sind, wieder.

Insbesondere in den Studienordnungen, die bis zum In-Kraft-Treten des neuen Hochschulgesetzes am 1. September 2003 vorgeschrieben waren und jetzt schrittweise durch Studienpläne abgelöst werden, finden sich Bestimmungen zu folgenden Aspekten:

  • Welche Ziele sollen im Rahmen des Studiums erreicht werden?
  • Wie lange dauert der Studiengang? In welche Teile gliedert er sich? 
  • Welche Lehrveranstaltungen sind in welchem Umfang verpflichtend? Wo bestehen Wahlmöglichkeiten?
  • Welche Studiennachweise gibt es und unter welchen Bedingungen werden sie erworben? 
  • Welche Zugangsbeschränkungen zu Lehrveranstaltungen und zeitlichen Vorgaben existieren?
  • Wie könnte das Studium optimal gestaltet werden (Empfehlungen für den Studienverlauf)?

Studienpläne und Studienordnungen werden vom Fachbereich erlassen; eine zusätzliche Genehmigung durch das Ministeriums ist aber nicht erforderlich.

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